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27.11.2015

Bilanz der Plenarwoche: Landtag beschließt Gesetze für ein grüneres und gerechteres Hessen

Die GRÜNEN im Landtag ziehen eine positive Bilanz der November-Plenarsitzung: „Wir haben den hessischen Landeshaushalt 2016 diskutiert, mit dem wir die Ziele des Koalitionsvertrages konsequent umsetzen und eine Antwort auf die bestehenden Herausforderungen, auch durch die große Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge, geben“, resümiert Angela Dorn, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Wir haben daneben eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet, mit denen Hessen grüner und gerechter wird. Ob auf den Feldern, die im besonderen Licht der Öffentlichkeit stehen wie die Flüchtlingsthematik, oder in weniger stark beleuchteten Bereichen: GRÜN wirkt.“

• Kommunalinvestitionsprogramm. Das vom Landtag verabschiedete Kommunalinvestitionsprogramm im Volumen von insgesamt einer Milliarde Euro ist der jüngste Baustein in der konsequenten Unterstützung der Kommunen durch das Land. Die Mittel des Bundes werden vom Land kräftig aufgestockt. Dabei können die Städte und Gemeinden weitgehend frei entscheiden, für welche Investitionen sie das Landesgeld einsetzen, denn sie wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt. Das Investitionsprogramm setzt sich aus vier Teilen zusammen: Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Infrastruktur (373 Millionen Euro), Darlehensprogramm für den Wohnungsbau (230 Millionen Euro), Förderung der Krankenhausinfrastruktur (77 Millionen Euro) und Weiterleitung der Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes (352 Millionen Euro).

• Ministerbezügegesetz. Mitglieder der hessischen Landesregierung dürfen künftig erst nach einer Karenzzeit in die Wirtschaft wechseln, falls ein Interessenskonflikt vorliegen könnte. Wenn Minister oder Staatssekretäre aus dem Amt oder innerhalb von 18 Monaten nach Ende ihrer Amtszeit in die Wirtschaft wechseln wollen, müssen sie den Wechsel bei der Landesregierung anzeigen. Wenn diese einen Interessenkonflikt sieht, kann sie eine Karenzzeit von bis zu zwölf Monaten vorschreiben. Die Neuregelung soll dem Verdacht begegnen, dass Regierungsmitglieder schon während ihrer Tätigkeit in der Regierung die Interessen eines künftigen neuen Arbeitgebers in den Blick nehmen.

• Fehlbelegungsabgabe. Wir haben wieder eine Fehlbelegungsabgabe im öffentlichen Woh-nungsbau eingeführt. Sie regelt, dass Mieterinnen und Mieter einer Sozialwohnung, die beim Einzug Anspruch auf eine solche Wohnung hatten, jetzt aber deutlich mehr verdienen, zusätzlich zur Miete eine Abgabe an die Gemeinde zahlen – in Stufen und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Niemand muss deshalb seine Wohnung verlassen: Erst wer mindestens 20 Prozent über der Grenze zur Berechtigung auf eine Sozialwohnung liegt, muss die Abgabe zahlen. Das Geld, das die Kommunen so gewinnen, fließt zweckgebunden in den Bau dringend nötiger neuer Sozialwohnungen.

• Hochschulgesetz. Das neue Hochschulgesetz enthält eine ganze Reihe von Verbesserungen, die den GRÜNEN wichtig sind. Dazugehört das neue Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche an Fachhochschulen, die in Zukunft „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ heißen. Außerdem wird die Beweislast bei der Anerkennung von Studienleistungen im Ausland umgekehrt, das heißt, die Studierenden müssen nicht länger nachweisen, dass ein im Ausland erworbener Schein gleichwertig ist. Zudem ermöglichen wir das Teilzeitstudium auch im Masterstudium, erleichtern den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, erhöhen die Drittmitteltransparenz, führen das 3R-Tierschutzprinzip zur Vermeidung von Tierversuchen in der Forschung ein, stärken mit Tenure-Track-Professuren den akademischen Nachwuchs und ermöglichen mehr gemeinsame demokratische Verantwortung in den Hochschulgremien.

• Vollzugsgesetze. Im Strafvollzug gehören nach Ansicht der GRÜNEN Resozialisierung, Sicherheit und Eingliederung zusammen. Die Aufnahme des Vollzugsziels Resozialisierung ins Strafvollzugsgesetz schafft dafür die rechtliche Grundlage. Außerdem ermöglicht das Gesetz Wohngruppen auch im Erwachsenenvollzug und reduziert das Höchstmaß des disziplinarischen Arrests von vier auf zwei Wochen. Die Vollzugsanstalten bekommen bessere Handlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen; hier wurden Vorschläge der NSU-Expertenkommission berücksichtigt. Das ebenfalls verabschiedete Jugendvollzugsgesetz soll dazu beitragen, noch stärker als bisher Jugendlichen auf den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu helfen.

• Ingenieurskammergesetz. Hessen legt mit dem neuen Ingenieurskammergesetz einheitliche Anforderungen für das Tragen des Titels Ingenieur fest. Das ist nötig, weil mit dem weitgehenden Verschwinden des Diplom-Abschlusses die Vielfalt der Ingenieur-Studiengänge unüberschaubar geworden ist, Künftig müssen Träger des Ingenieur-Titels Studiengänge absolviert haben, die mindestens sechs Semester dauern und zur Hälfte ingenieurwissenschaftliche Inhalte aufweisen. Kombinationsstudiengänge, die beispielsweise mit dem Abschluss Wirtschaftsingenieur enden, sind davon nicht berührt.

In zweiter Lesung hat der Landtag in seiner November-Plenarsitzung neben dem Haushalt unter anderem auch das Hessische Gleichberechtigungsgesetz und das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz beraten. Sie sollen im Dezember beschlossen werden, um rechtzeitig zum neuen Jahr weitere Weichen für ein grüneres und gerechteres Hessen zu stellen.


Pressestelle der Fraktion B�NDNIS 90/DIE GR�NEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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