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Ansprechpartnerin

Marieke Aland
0611 989 2055
spenden@gruene-hessen.de


Bei Fragen hilft dir gerne Marieke Aland weiter.

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FAQ

Ich möchte Mitglied werden

Gerne! Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.gruene.de/mitglied-werden. Herzlich Willkommen!

Wie kann ich die Grünen bei mir vor Ort unterstützen?

Melde dich gerne vor Ort bei unseren Kreis- und Ortsverbänden und frag nach deren Plänen & deinen Möglichkeiten.

Was kann ich darüber hinaus tun?

Wir freuen uns, wenn Du uns auf unseren Social Media Kanälen folgst, die Inhalte teilst und mit uns in den Dialog gehst. Zu unseren Kanälen: Instagram, Facebook und Twitter

Parteispenden sind steuerlich absetzbar

Parteispenden werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen: also neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge.

Spendenquittung

Für Zuwendungen bis 300 € benötigst Du keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Ein Kontoauszug reicht! Alle Spender*innen, die mindestens 50 € im Jahr gespendet haben, erhalten von uns automatisch Anfang des kommenden Jahres eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Diese belegt alle Spenden, die im Vorjahr getätigt wurden.

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?

Die Zuwendungsbestätigung oder den Kontoauszug kannst Du bei deiner Steuererklärung einreichen. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird durch die Zuwendung an eine Partei um die Hälfte des gespendeten Beitrags reduziert. Das heißt, wenn Du 100 € gespendet hast, reduziert sich Deine zu zahlende Einkommenssteuer um 50 €. Spenden gibst Du im „Mantelbogen“ der Erklärung an.

Diese Regelung gilt bei Einzelpersonen bis zu einem maximalem Spendenbeitrag von 1.650 € sowie bis 3.300 € bei Zusammen-Veranlagungen. Bei Spendensummen, die darüber hinaus gehen, reduziert der übersteigende Betrag das zu versteuernde Einkommen. Im Gesetz nachlesbar: Absetzbarkeit nach §34g EstG und §10 Abs. 2 EstG.

Parteispenden von Kapitalgesellschaften

Steuerlich nicht begünstigt sind Parteispenden von Kapitalgesellschaften. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der oben genannten Höchstbeiträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Hier helfen Steuerberater*innen weiter.

Staatliche Unterstützung für Partei-Spenden

Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen finanziell begünstigt. Bis jährlich 3.300 € je Spender*in erhalten die Grünen Hessen 0,45 € je gespendeten Euro. 

Transparenz schafft Vertrauen

Als erste Partei veröffentlicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch alle Spendeneinnahmen der letzten fünf Jahre an grüne Kreisverbände. Diese sind immer einsehbar unter: https://www.gruene.de/service/spenden-und-transparenz. Weiterhin findest Du dort auch Einnahmen aus Sponsoring-Verträgen und den Grünen Spenden-Kodex sowie Statuten, Ordnungen und die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen.

Datenschutz

Der Schutz Eurer Daten ist uns sehr wichtig! In unsere Bestimmungen kannst Du mehr darüber nachlasen.

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