Du findest grüne Politik wichtig und bist der Meinung, Hessen muss noch viel grüner werden? Wir freuen uns über Deine Unterstützung und Deine Spende. Jeder Beitrag ist wertvoll! Vielen Dank!
Wenn Du per Überweisung spenden möchtest:
Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen
IBAN: DE28 5105 0015 0101 2645 64
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
Verwendungszweck: Spende
Vielen Dank für deine Unterstützung!
Ansprechpartnerin
Marieke Aland
0611 989 2055
spenden@gruene-hessen.de
Bei Fragen hilft dir gerne Marieke Aland weiter.
Möchtest du Mitglied werden? Hier geht´s zur Online-Anmeldung!
Gerne! Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.gruene.de/mitglied-werden. Herzlich Willkommen!
Melde dich gerne vor Ort bei unseren Kreis- und Ortsverbänden und frag nach deren Plänen & deinen Möglichkeiten.
Parteispenden werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen: also neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge.
Für Zuwendungen bis 300 € benötigst Du keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Ein Kontoauszug reicht! Alle Spender*innen, die mindestens 50 € im Jahr gespendet haben, erhalten von uns automatisch Anfang des kommenden Jahres eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Diese belegt alle Spenden, die im Vorjahr getätigt wurden.
Die Zuwendungsbestätigung oder den Kontoauszug kannst Du bei deiner Steuererklärung einreichen. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird durch die Zuwendung an eine Partei um die Hälfte des gespendeten Beitrags reduziert. Das heißt, wenn Du 100 € gespendet hast, reduziert sich Deine zu zahlende Einkommenssteuer um 50 €. Spenden gibst Du im „Mantelbogen“ der Erklärung an.
Diese Regelung gilt bei Einzelpersonen bis zu einem maximalem Spendenbeitrag von 1.650 € sowie bis 3.300 € bei Zusammen-Veranlagungen. Bei Spendensummen, die darüber hinaus gehen, reduziert der übersteigende Betrag das zu versteuernde Einkommen. Im Gesetz nachlesbar: Absetzbarkeit nach §34g EstG und §10 Abs. 2 EstG.
Steuerlich nicht begünstigt sind Parteispenden von Kapitalgesellschaften. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der oben genannten Höchstbeiträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Hier helfen Steuerberater*innen weiter.
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen finanziell begünstigt. Bis jährlich 3.300 € je Spender*in erhalten die Grünen Hessen 0,45 € je gespendeten Euro.
Als erste Partei veröffentlicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch alle Spendeneinnahmen der letzten fünf Jahre an grüne Kreisverbände. Diese sind immer einsehbar unter: https://www.gruene.de/service/spenden-und-transparenz. Weiterhin findest Du dort auch Einnahmen aus Sponsoring-Verträgen und den Grünen Spenden-Kodex sowie Statuten, Ordnungen und die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen.
Der Schutz Eurer Daten ist uns sehr wichtig! In unsere Bestimmungen kannst Du mehr darüber nachlasen.