Inhalt

02.05.2014

Soziale Sicherheit – Chancen für alle (L)

Inhalt

I. Sozialbudget: Verlässlich unterstützen
II. Gesundheit: Fördern und erhalten
III. Pflege: Zukunftsfest gestalten
IV. Menschen mit Behinderungen
V. Arbeits- und Ausbildungsmarkt stärken
VI. Bezahlbaren Wohnungsraum bieten


L. Soziale Sicherheit – Chancen für alle

Wir wollen allen Menschen die Chance geben, ihr Leben selbst aktiv zu gestalten. Daher streben wir eine inklusive Gesellschaft an, in der der Staat dort unterstützend eingreift, wo Menschen Hilfe brauchen. Wirkungsvolle Sozialpolitik unterstützt die Menschen in ihrer Selbstbestimmung, in ihren eigenen Anstrengungen und erkennt ihre Vielfalt als Bereicherung für unsere Gesellschaft an. Unser Verständnis von Sozialpolitik ist es, den Menschen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Eine solche Sozialpolitik grenzt niemanden aus, sondern schafft Chancengerechtigkeit für alle, unabhängig von sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht und kulturellem Hintergrund.


I. Sozialbudget: Verlässlich unterstützen

Wir sind uns bewusst, dass die Teilhabemöglichkeiten ein wesentlicher Beitrag für ein lebenswertes Hessen sind. Es ist das Verdienst vieler, sich dafür einzusetzen, Angebote vorzuhalten und somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Diese Arbeit wollen wir würdigen, sichtbar machen und besser fördern. Hierfür werden wir diese Maßnahmen in einem Hessischen Sozialbudget zusammenführen.

Auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltes werden wir durch das zusätzliche Hessische Sozialbudget in Höhe von 18,1 Millionen Euro das gesamte Sozialbudget auf 70 Millionen Euro aufstocken. Dies macht deutlich, dass bereits bislang Wert auf die Unterstützung von Verbänden und Institutionen in der Sozialpolitik durch den Einsatz freiwilliger Leistungen des Landes gelegt wurde.

Das Sozialbudget ist dabei das Instrument, die freiwilligen sozialen Leistungen des Landes nachhaltig zu sichern. Das Sozialbudget als Finanzierungs- und Steuerungsinstrument stärkt durch den verantwortungsvollen Einsatz von Landesmitteln die soziale Infrastruktur und macht sie zukunftsfest. Durch die Festschreibung der Landesmittel über den laufenden Haushalt hinaus erhalten Kommunen und Träger sozialer Dienste auch vor dem Hintergrund der Schuldenbremse Planungs- und Handlungssicherheit.

Damit werden vor allem Maßnahmen gefördert, die diejenigen unterstützen, die auf Grund ihrer schwierigen Lebenslage ganz besonders auf unsere Solidarität angewiesen sind. Mit präventiven Maßnahmen wollen wir Armut und soziale Ausgrenzung vermeiden. Dazu werden wir die Angebote der Schuldnerberatung mit Landesförderung bedarfsgerecht ausbauen, um sie wieder zu einem festen Bestandteil von Armutsprävention zu machen. Damit das soziale Zusammenleben auch in benachteiligten Stadtteilen erleichtert wird, werden wir das Programm „Soziale Stadt“ mitfinanzieren. Bestandteil dieser zukunftssichernden Maßnahmen sind auch die Weiterentwicklung von Familienzentren sowie die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Hessen durch Maßnahmen der Gesundheitsprävention.

Wir werden die Landessozialberichterstattung zu einem Instrument der Bedarfs- und Wirkungsanalyse der sozialen Situation in Hessen weiterentwickeln. Sie soll zukünftig Handlungsempfehlungen an die Politik ableiten. Ein besonderer Schwerpunkt wird die Bekämpfung von Kinderarmut sein.

Eine Sozialpolitik, die allen Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, kann nur gemeinsam mit Land, Kommunen, Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden gelingen. Wir werden deshalb den sozialpolitischen Dialog mit den Akteuren intensivieren und gemeinsame Verabredungen treffen.

Vor diesem Hintergrund wollen wir die „Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen“ in einem angemessenen Zeitraum mit den Vertragspartnern prüfen und weiterentwickeln.

Die Zusammenarbeit zwischen anerkannten Organisationen der Sinti und Roma und dem Land
Hessen wollen wir weiter verbessern und auf eine vertragliche Grundlage stellen.

Wir werden eine Anlaufstelle für jede Art der Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle) einrichten, um unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten.


II. Gesundheit: Fördern und erhalten

Unser Ziel in der Gesundheitspolitik ist eine verlässliche Gesundheitsversorgung und der Zugang aller zu guten Gesundheitsleistungen. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Die Herausforderungen an eine verlässliche Gesundheitsversorgung sind heute und in Zukunft andere als noch vor wenigen Jahren. Die Gründe hierfür liegen ganz wesentlich in den Auswirkungen des demografischen Wandels, der auch in Hessen eingesetzt hat und das Land in den nächsten Jahrzehnten verändern wird. Eine längere Lebenserwartung, eine im Durchschnitt deutlich ältere Bevölkerung und ein beträchtlicher Rückgang der Bevölkerung in ländlichen Regionen verlangen von uns neue Konzepte zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle Menschen in allen Teilen des Landes.

Gesundheit bedeutet aber weit mehr als die Gewährleistung umfassender medizinischer Versorgung. Unser Ansatz umfasst gute Arbeitsbedingungen, medizinische Vorsorge, eine bewusste und gesunde Ernährung sowie gesundheitliche Aufklärung und Bildung für Menschen jeden Alters.

Wir werden das Hessische Krankenhausgesetz überarbeiten. Krankenhäuser werden bei ihren Investitionen durch Zuweisung pauschaler Investitionen unterstützt. Versorgungsgesichtspunkte spielen dabei – basierend auf einem zu entwickelnden Versorgungsatlas – eine wichtige Rolle. Den Übergang von der Einzelförderung zur Pauschalförderung werden wir mit einem Sonderinvestitionsprogramm gestalten. Außerdem werden wir den ambulanten und stationären Bereich stärker verzahnen und die Gesundheitskonferenzen zu regionalen sektorübergreifenden Versorgungskonferenzen weiterentwickeln. Das gemeinsame Landesgremium für Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen nach § 90 a SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) werden wir daran beteiligen.

Wir werden den Prozess des Zusammenschlusses von kommunalen Krankenhäusern weiter aktiv unterstützen und begleiten, um die Vielfalt der Trägerlandschaft unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Strukturen zu erhalten. Die besondere Bedeutung der Universitätskliniken als Häuser der Maximalversorgung ist zu beachten.

Wir legen ein besonderes Augenmerk auf Gesundheitsförderung und Prävention, die sich an den Lebenswelten orientiert. Um beides flächendeckend auszuweiten, wollen wir die Kommunen stärker einbeziehen und das Tätigkeitsfeld der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) weiterentwickeln. Für die großen Volkskrankheiten wie Diabetes und Rheuma sowie für Krankheitsbilder wie z.B. für HIV/AIDS und Folgen der Genitalverstümmelung wollen wir Prävention, Begleitung und medizinische Versorgung zielgruppengerecht weiterentwickeln.

Wir wollen den „Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung“ weiterentwickeln. Nur durch das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten, von den medizinischen Fakultäten, über die Ärzteorganisationen bis hin zu den Krankenkassen, können die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und die ländlichen Regionen Hessens attraktiv bleiben. Dabei werden wir die Zielwirksamkeit einzelner Maßnahmen überprüfen. Die nachhaltige Förderung der ambulanten Versorgung wollen wir fortsetzen; dies können Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren sein. Ziel ist auch

eine stärkere Kooperation aller Akteure vor Ort unter Einbeziehung der Kommunen. Daraus können sich Häuser der Gesundheit entwickeln, auch die Pflegestützpunkte werden in das Konzept mit einbezogen. Mit verschiedenen Ansätzen der innovativen Versorgung wie beispielsweise Telemedizin, rollenden Arztpraxen oder einer wohnortnahen Alten- und Krankenpflege (Modell „Gemeindepflege“) geben wir Antworten auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Um ein Sterben in Würde auch bei Schwerstkranken jeden Alters in Hessen möglich zu machen, kommt der Arbeit in den Hospizen und Palliativstationen eine große Bedeutung zu. Gerade das dort erbrachte ehrenamtliche Engagement verdient unsere besondere Wertschätzung. Um die Arbeit der ambulanten und stationären Kinderhospize nachhaltig zu ermöglichen, treten wir in den Dialog mit den Kostenträgern ein. Wir werden den Aufbau von regionalen Kinderpalliativteams mit einer Anschubfinanzierung unterstützen.

Hilfestellungen und Regelungen zur stationären Unterbringung psychisch kranker Menschen werden in ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKG) gefasst. Dabei werden wir die aktuelle Rechtsprechung zur Unterbringung psychisch kranker Menschen beachten. Zur Verbesserung der Hilfen für psychisch kranke Menschen fördern wir die Angebote vor Ort.

Ziel unserer Suchthilfepolitik ist es, durch Prävention, Aufklärung und Beratung den Einstieg in den Drogenmissbrauch zu verhindern, zumindest aber zu verringern. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass es Drogenkonsumenten gibt, die es vor gesundheitlichen Schäden zu schützen gilt. In der Suchthilfe werden wir den „Frankfurter Weg“ auch unter Berücksichtigung des Aufkommens neuer synthetischer Drogen fortführen, Aufklärung und Beratung intensivieren. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) wird beauftragt, in einem Modellversuch zu eruieren, wie insbesondere in der Drogenszene großer Städte die Beratung, Aufklärung und der Gesundheitsschutz zielgerichtet verstärkt werden können.

Die Rahmenbedingungen für den Jugendschutz, Alkohol- und Suchtprävention und des Gesundheitsschutzes werden wir weiterentwickeln und die Arbeit der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) weiter unterstützen.

Wir werden ein hessisches Qualitätskonzept für eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten entwickeln. Ein qualitativ hochwertiger Rettungsdienst ist Teil der medizinischen Versorgung.


III. Pflege: Zukunftsfest gestalten

Die älter werdende Gesellschaft stellt völlig neue Anforderungen an eine menschenwürdige Pflege. Pflegebedürftige Menschen verdienen eine besondere Zuwendung, Respekt und einen würdevollen Umgang. Dabei wollen wir die ganze Bandbreite der Pflege im Blick haben – angefangen von
„kleinen“ Pflegedienstleistungen im häuslichen Umfeld bis hin zur vollstationären Versorgung in Einrichtungen. Wir wollen die Pflege insgesamt aufwerten. Daher sind Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale genauso wichtig wie eine bedarfsgerechte Ausbildung oder die Würdigung familiärer Leistungen für die Pflege von Angehörigen oder Bekannten. Professionelles wie ehrenamtliches Handeln in der Pflege werden wir durch organisatorische Maßnahmen wie verbesserte Aus- und Weiterbildungsangebote unterstützen.

Die Landesregierung wird die im Bund anstehende Reform der Alten- und Krankenpflegeausbildung als modular gestaltete Ausbildung, d.h. mit einer einheitlichen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, unterstützen. Darüber hinaus sollen auch die Aufstiegschancen in der Pflege verbessert werden, u.a. durch systematische Weiterbildungsangebote. Wir wollen die Pflegeberufe durch eine bedarfsgerechte Altenpflegeausbildung aufwerten und hierbei auch interkulturelle Gesichtspunkte berücksichtigen. Wir

werden die bestehende Finanzierungsstruktur bei Aus-, Weiter-, und Fortbildung in der Altenpflege überprüfen, Modelle neuer Ausbildungsformen unterstützen und den Pflegemonitor weiterentwickeln.

Wir werden die Einführung einer Pflegekammer unter Beteiligung der Betroffenen prüfen, in der alle
Pflegeberufe berufsständisch organisiert werden.

Außerdem werden wir das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) unter
Einbezug der bisher gemachten Praxiserfahrungen weiterentwickeln und gegebenenfalls anpassen.

Wir wollen den Ausbau der Kurzzeitpflege zur besseren Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger stärker unterstützen. Wir wollen die Unterstützung in der Familie von ehrenamtlich Pflegenden mit Pflegebegleitern weiter stärken.

Wir werden das Hessische Geriatriekonzept weiterentwickeln und dabei einen ganzheitlichen, fallbezogenen Ansatz festlegen.


IV. Menschen mit Behinderungen

Das Recht auf Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderungen muss in allen Lebensbereichen gefördert werden. Barrierefreiheit, bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen und die Akzeptanz von Unterschieden als Vielfalt sind hierfür unerlässlich. Wir wollen die besonderen Lebenssituationen aller Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und in unserer Politik mit bedenken. Hilfe im Alltag soll am individuellen Bedarf ausgerichtet sein. Unser Ziel ist es außerdem, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu fördern.

Wir werden deshalb den Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention unter enger Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen weiterentwickeln, sowie die begonnenen Maßnahmen weiterführen. Schwerpunkt sind dabei die Barrierefreiheit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, mit allen anderen Akteuren barrierefreie Sozialräume zu schaffen.

Wir werden das Behindertengleichstellungsgesetz überarbeiten und an die Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention anpassen. Hierzu werden wir in einen Dialog mit den Kommunen eintreten. Der Beirat zur Umsetzung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtkonvention wird zu einem Inklusionsbeirat weiterentwickelt.

Wir werden das Schwerbehindertenprogramm des Landes neu ausrichten, mit dem das Land die
Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt fördert.

Darüber hinaus werden wir für Unternehmen, die über die Pflichtquote hinaus Schwerbehinderte beschäftigen, Anreizsysteme schaffen.

Wir wollen auch Menschen mit Behinderungen den Weg auf den 1. Arbeitsmarkt ermöglichen, die derzeit in „Behindertenwerkstätten“ tätig sind, z. B. durch ein „Budget für Arbeit“.

Die bundesweite Vorreiterrolle Hessens bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst werden wir weiter ausbauen. Wir werden die landeseigenen Liegenschaften weiterhin schrittweise barrierefrei umgestalten.

Je früher Kinder mit Behinderungen gefördert werden, umso größer werden ihre Teilhabemöglichkeiten im gesamten Leben. Deshalb streben wir an, die Frühförderung in Hessen weiterzuentwickeln und zu stärken.

Die Aufgabenwahrnehmung der Landesbeauftragten bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Hessen ist weiträumiger und vielfältiger geworden. Sie erstreckt sich seit längerer Zeit nicht mehr nur auf die Fragestellung der inneren Verwaltung, sondern auch auf die Wahrnehmung der Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Landesregierung. Wir werden prüfen, wie die Rechte der bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden können.

Wir begrüßen die Beschlussfassungen auf der nationalen Ebene zur Zukunft der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und unterstützen und begleiten ihre Umsetzung.

Wir werden die Selbsthilfeverbände stärker unterstützen und in die Gestaltung von Landespolitik einbeziehen. Darüber hinaus werden wir das Ehrenamt (z.B. Betreuungsvereine) in diesem Bereich fördern.

Wir werden die Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und
Pflege weiterführen.

Außerdem setzen wir uns für den Ausbau des Medienangebots des Hessischen Rundfunks in
Gebärdensprache ein.


V. Arbeits- und Ausbildungsmarkt stärken

Eine aktive Arbeitsmarktpolitik muss alle Zielgruppen erreichen und dabei alle Akteure einbeziehen. Arbeitsmarktpolitik ist auch ein Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dazu müssen Frauen, Alleinerziehende, benachteiligte Jugendliche, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose in besonderer Weise erreicht werden. Wir werden in der hessischen Arbeitsmarktpolitik innovative Impulse setzen und neue Initiativen ergreifen. Unser Ziel ist es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Wir wollen deshalb ein Landesprogramm installieren, das der Personengruppe, die mehrfache Vermittlungshemmnisse hat, eine dauerhafte Möglichkeit gibt, sozialversicherungspflichtiger Arbeit nachgehen zu können.

Wir werden die bestehenden Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprogramme im Hinblick auf einen noch zielgerichteteren Mitteleinsatz überprüfen.

Gemeinsam mit den Jobcentern werden wir dafür sorgen, dass die Bundesmittel für Eingliederung voll ausgeschöpft und zielgenau eingesetzt werden.

Wir werden dafür sorgen, dass jedem Jugendlichen ein Ausbildungsplatz angeboten oder ein
Abschluss ermöglicht wird. Wir werden dazu wieder einen „Pakt für Ausbildung“ ins Leben rufen.

Um allen Jugendlichen Ausbildung und Beschäftigungschancen zu ermöglichen, werden wir die Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudgets mit dem Ziel einer noch zielgerichteteren Unterstützung benachteiligter Jugendlicher überprüfen. Dazu wollen wir außerdem die Übergangssysteme Schule und Beruf effektiver gestalten und die überbetriebliche Ausbildung unter anderem in Produktionsschulen unterstützen. Die Programme der Beschäftigungsförderung, Eingliederung, beruflichen Bildung und Ausbildung der verschiedenen Ministerien werden dafür zusammengeführt. Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), die Beschäftigung, berufliche Bildung und Ausbildung betreffen, werden zukünftig federführend koordiniert. Es wird eine „Stabsstelle Fachkräftesicherung“ eingerichtet.

Zudem werden wir ein landesweites Konzept für gesundheitlichen Arbeitsschutz unter besonderer
Berücksichtigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erarbeiten.


VI. Bezahlbaren Wohnungsraum bieten

Wir wollen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Familien und Alleinstehende in den Städten schaffen. Dabei wollen wir alle Potenziale ausschöpfen. Dazu gehört auch, bestehende Gebäude, wie z.B. Büroräume, durch Umbaumaßnahmen für Wohnzwecke umzuwidmen.

Das Hessische Wohnraumfördergesetz wollen wir weiterentwickeln und seine Umsetzung beschleunigen. Eigenheimförderung und die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus werden wieder als gleichrangige Ziele im Hessischen Wohnraumfördergesetz festgeschrieben, damit flexibel auf die jeweiligen Bedarfe eingegangen werden kann. Darüber hinaus sind bei der Schaffung und Sanierung von Wohnraum insbesondere Barrierefreiheit und energetische Sanierung wichtige Kriterien für eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, werden wir die Beteiligungen des Landes an der Nassauischen Heimstätte und der GWB als bedeutsame Einflussfaktoren mit Priorität zur Bereitstellung erschwinglichen Wohnraums erhalten. Der Landesbesitz der Wohnungsbaugesellschaften wird nicht in Frage gestellt.

Universitätsstädte wollen wir bei der Schaffung von zusätzlichem studentischen Wohnraum unterstützen.

Gleichzeitig wollen wir attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum erhalten.

Wir werden prüfen, wie eine rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, die eine Finanzierungsbeteiligung von Investoren im Gebäudebau an den ÖPNV-Erschließungskosten ermöglicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir die Kommunen ermächtigen, Stellplatzablösebeträge im Rahmen von Stellplatzeinschränkungssatzungen zu erheben. Hierbei werden wir darauf achten, dass es nicht zu Belastungen von mittelständischen Betrieben oder Handwerksbetrieben kommt.

Mit der Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe eröffnen wir den Kommunen die Möglichkeit, ihre zweckgebundenen finanziellen Handlungsspielräume für den Bau und Erhalt von preisgünstigem Wohnraum zu stärken.

Im Einvernehmen mit den Kommunen wollen wir die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten zur Begrenzung des Anstieges von Mieten („Mietpreisbremse“) nutzen. Dies soll auf die betroffenen Gebiete in den Kommunen begrenzt sein.

Zur Mobilisierung dringend notwendiger zusätzlicher Flächen zur Wohnraumbebauung werden wir eine deutliche Priorität auf die bereits vorhandenen Nutzungsgebiete legen, statt neue Gebiete zu erschließen. Grundsätzlich gilt: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Die Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung nach § 577a BGB soll fortgeführt werden. Die von der Verordnung umfassten Kommunen werden vor der Verlängerung beteiligt und in Zukunft regelmäßig befragt, ob sie die Kündigungssperrfrist über die bundesrechtliche Vorgabe hinaus verlängern wollen.

Wir werden die Hessische Bauordnung evaluieren und gegebenenfalls novellieren. Insbesondere soll z.B. geprüft werden, inwieweit Erleichterungen bei den Vorschriften zur Umwandlung von Wohn- und Büroraum in Kindertagesstätten sowie bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise umgesetzt werden können.

Wir streben eine angemessene Kofinanzierung der bestehenden Städtebau-Programme an.


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)