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06.11.2004
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Agrarwende in Hessen – Öko genießen statt Gen essen

Mehr tun für die Landwirtschaft und den ökologischen Landbau in Hessen!
Eine ökologisch ausgerichtete, nachhaltige Landwirtschaft bietet die beste Voraussetzung für gute, gesundheitlich unbedenkliche und schmackhafte Lebensmittel. Wir werden deshalb alles dafür tun, um die Umorientierung von Verbraucherschutz und Agrarpolitik von der Masse zur Klasse auch in Hessen voranzubringen.
Der ökologische Landbau ist unser Leitbild und verdient mehr Unterstützung als alle anderen Produktionsweisen. Der ökologische Landbau erwirtschaftet wegen seiner hohen Leistung für die Bevölkerung, Ressourcenschonung, Umweltschutz, gesunder Ernährung und den Erhalt von Arbeitsplätzen die größtmögliche gesellschaftliche Gegenleistung für seine öffentliche Förderung.
Neben all diesen ökologischen Vorteilen ist es aus ökonomischer Sicht unverständlich, dass es nach wie vor nicht gelingt, einen der größten und finanziell begünstigten Ballungsraum, wie das Rhein-Main-Gebiet aus hessischer Erzeugung und Verarbeitung zu beliefern. Dabei muss die Besetzung des Themas gar keine Benachteiligung der konventionellen Landwirtschaft sein, wie die Landesregierung immer wieder behauptet. Im Gegenteil, durch die Ignoranz der Landesregierung gehen hessischen Landwirten weitere Anteile am Zukunftsmarkt für ökologisch erzeugte Nahrungsmittel verloren.

Wir wollen das ändern und allen hessischen Landwirten ohne ideologische Barrieren helfen. Dazu gehört aber auch ein Bekenntnis zum ökologischen Landbau als Leitbild für alle. Wir fordern:
• Unterstützung und Umsetzung der positiven Vorgaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus;
• Förderung der Vermarktung durch eine Informations- und Imagekampagne für ökologisch erzeugte Produkte im hessischen Agrarmarketing;
• Intensivierung der Verbraucheraufklärung (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche) zu Herkunft und Beschaffenheit ökologisch und regional erzeugter Produkte und zur gesunden Ernährung statt Streichung der Mittel dafür durch die „Aktion Düstere Zukunft“ des Ministerpräsidenten Koch.

Flächenverbrauch senken – Landschaft erhalten !
Der in den letzten Jahrzehnten weiter andauernde Flächenverbrauch durch Infrastrukturmaßnahmen, Gewerbe- und Wohnbaugebiete entzieht dem Naturhaushalt aber zunehmend wertvolle Böden. In Deutschland werden weiterhin täglich 123 ha Landschaft überbaut und versiegelt. In Hessen sind es täglich alleine 6 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Besonders schwer sind die Verluste im dicht besiedelten und verkehrsintensiven Regierungsbezirk Südhessen. In den nächsten 10 Jahren ist mit der Versiegelung von weiteren 15.000 ha zu rechnen, davon 7.550 ha für Siedlung und Gewerbe.

Sehr folgenreich sind auch die Projekte der Bahn mit alleine schon 1000 ha für Neubaustrecken. Dennoch sind Bahnstrecken immer noch flächenschonender als Straßen. Alles übertreffen würde aber der Flughafenausbau und auch deshalb werden wir diesen weiter ablehnen.

Wenn dieser Verbrauch nicht aufgehalten wird, werden in Südhessen und Rhein-Main gerade die Erholungsflächen, ein wichtiger, weicher Standortfaktor, verbaut sein. Die landwirtschaftliche Nutzfläche könnte sich in Hessen in den nächsten 20 Jahren nochmals halbiert haben. Hiermit ist auch ein massiver Arbeitsplatzverlust in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Agrarproduktion und damit den ländlichen Raum überhaupt verbunden. Von Seiten der amtierenden Landesregierung wird diese Entwicklung mit allen ihren negativen Folgen auch zulasten der Landwirtschaft ignoriert. „Vermeiden geht vor Versiegeln.“

Deshalb fordern wir den nachhaltigen Umgang mit Natur-, Kultur und Siedlungsflächen
• Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, die Flächen versiegeln sollen nur noch zugelassen werden, wenn sie unvermeidbar sind.
• Wiedernutzung von Brachen, denn Schließen von Baulücken und die Optimierung der Nutzungsdichte gehen vor neuen Baugebietsausweisungen.
• Zum Ausgleich für die unvermeidliche Versiegelung an anderer Stelle Flächen zu entsiegeln.
• Die Umstellung auf den ökologische Landbau für Teile bestimmter Eingriffstypen als eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme zu akzeptieren, vor allem, wenn auch dem Artenschutz dienende, landschaftsprägende Kleinstrukturen geschaffen werden.
• Dass die von der Landesregierung geplanten Änderungen bei der Berechnung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, genannt „Kompensationsverordnung“, nicht zu einer Verdrängung von Ausgleichsmaßnahmen in benachteiligte Gebiete und damit Überbewertung der Interessen von Betrieben in Gunstlagen führen.
• Die Einrichtung und Unterstützung einer Organisation zum Management von Liegenschaften, die überwiegend dem Natur-, Arten- und Biotopschutz gewidmet sind.