Das Hessische Datenschutzgesetz vom 7. Oktober 1970, in Kraft getreten am 13. Oktober 1970, ist das erste und älteste Datenschutzgesetz der Welt. Hessen gilt damit als Stammland des Datenschutzes. Mit Urteil vom 9. März 2010 hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern in völliger Unabhängigkeit gemäß der Richtlinie 95/46/EG zu organisieren.
Die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen erarbeiten derzeit eine gemeinsame gesetzliche Regelung zur Neuordnung des Datenschutzes in Hessen, die voraussichtlich im November-Plenum in den Hessischen Landtag eingebracht werden wird.
Diese Regelung wird folgende Eckpunkte beinhalten:
Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion der SPD Für die Fraktion der FDP Für die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen
Der Fraktionsvorsitzende Der Fraktionsvorsitzende Der Fraktionsvorsitzende Der Fraktionsvorsitzende
Dr. Christean Wagner Thorsten Schäfer-Gümbel Florian Rentsch Tarek Al-Wazir