Inhalt

18.08.2009

Neue Vorwürfe im Fall Wolski - Warum hat Richterin Wolski ihren Mann nicht gestoppt?

Die heute aufgrund eines Berichts der Frankfurter Rundschau bekannt gewordenen neuen Vorwürfe gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski, der gemeinsam mit der Witwe des verstorbenen Immobilienkaufmanns C. im Dezember 2007 versucht haben soll, mit Hilfe einer gefälschten Vollmacht des bereits im Jahr 2006 verstorbenen Herrn C. eine millionenschwere Wohnung in Cannes auf eine Immobiliengesellschaft zu übertragen, werfen neue Fragen auch gegenüber der Ehefrau des Anwalts, Karin Wolski, auf, die Vizepräsidentin des Frankfurter Verwaltungsgerichts und Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs ist.

„Karin Wolski musste im Jahr 2005 von einer Kandidatur für die CDU zur Offenbacher Oberbürgermeisterin Abstand nehmen, weil die zweifelhaften Geschäfte ihres Mannes mit der Ehefrau des Frankfurter Immobilienkaufmanns C. bekannt wurden. Nach ihrer damaligen Darstellung hätte sie von all dem nichts gewusst und nichts damit zu tun. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss ihr jedoch klar gewesen sein, dass ihr Mann in zweifelhafte Geschäfte verwickelt ist, die jetzt zur Anklageerhebung wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe geführt haben. Weitere Ermittlungen gegen ihn sind noch anhängig. Wenn ihr Ehemann noch zwei Jahre nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn im Jahr 2007 versucht, mit Frau C. zweifelhafte Transaktionen zu Lasten der anderen Erben des verstorbenen Herrn C. durchzuführen, muss die Frage gestellt werden, warum Frau Wolski nicht spätestens ab 2005 versucht hat, ihren Mann von weiteren dubiosen Geschäften abzuhalten“, fragt der Parlamentarische Geschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner.

Es ist bekannt, dass beträchtliche Summen von Seiten Frau C.s an die Familie Wolski gezahlt wurden, von denen auch Frau Wolski profitiert hat und die nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Diese Zahlungen haben jetzt zur Anklageerhebung geführt. Aufgrund des so genannten Hausfrauenprivilegs bei der Abgabe der Steuererklärung wurde Karin Wolski wegen der Abgabe der falschen Steuererklärungen nicht belangt.

„Herr Wolski hat offensichtlich immer weitergemacht, obwohl bekannt war, dass bereits Ermittlungen liefen. Und Frau Wolski hat offensichtlich weiter so getan, als wäre sie völlig ahnungslos. Gerade wenn es um Ermittlungen in einer solchen Dimension geht, würde ich gerade von einer hochrangigen Richterin erwarten, dass sie massiven Einfluss auf ihren Ehemann nimmt, künftig die Finger von weiteren Geschäften dieser Art zu lassen. Es geht hier nicht um eventuell missratene Kinder oder andere Verwandte, auf die Frau Wolski keinen Einfluss hat, sondern um ihren Ehemann, von dessen zweifelhaften Einkünften sie direkt profitiert. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sie die Geschäfte ihres Mannes billigend in Kauf genommen hat. Sie muss jetzt dringend ihren Teil zur Aufklärung dieser Vorwürfe leisten. Ansonsten ist sie für ihre herausragenden Ämter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Hessischen Staatsgerichtshof nicht mehr geeignet“, so Mathias Wagner.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

Kontakt