Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN unterstreicht ausdrücklich ihr Eintreten für die Nutzung des offenen Strafvollzugs als Maßnahme der Resozialisierung unabhängig von der Person, der dieser gewährt wird. Dies gelte selbstverständlich auch für den als Steuerhinterzieher verurteilten Juristen Michael Wolski, der, wie mehrere Zeitungen melden, nun nach Verbüßung von nur sechs Monaten seiner fast dreijährigen Freiheitsstrafe frühzeitig in den offenen Vollzug wechseln wird.
„Dessen ungeachtet verwundert es uns schon sehr, dass ausgerechnet der wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilte Michael Wolski so rasch von vollzugserleichternden Maßnahmen profitiert“, kommentiert Daniel May, justizpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag. „Immerhin haben gerade die CDU-Parteifreunde von Wolskis Ehefrau, der ehemalige Justizminister Christean Wagner und der heutige Ministerpräsident Bouffier für Hessen immer wieder den härtesten Strafvollzug Deutschlands gefordert. Und zwar besonders lauthals zu Zeiten des Justizministers von Plottnitz von den GRÜNEN.“
„Selbstverständlich sind wir GRÜNE grundsätzlich für den offenen Strafvollzug, er ist menschenwürdiger und fördert die Resozialisierung. Aber wir fragen uns schon, wie viele andere Häftlinge auch schon nach sechs Monaten Haft in den offenen Vollzug entlassen werden. Um insofern den Verdacht der Bevorzugung bei Hafterleichterungen auszuräumen, werden wir die entsprechenden Zahlen bei der Landesregierung abfragen“, kündigt Daniel May an.
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