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14.09.2010

Intransparente Auftragsvergaben der Landesregierung - GRÜNE: Äußerungen der Firma Goetzfried werfen neue Fragen auf

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagiert verwundert auf die verschiedenen gestrigen Äußerungen zu ihrem Berichtsantrag zu Auftragsvergaben der Landesregierung: „Es ist schon äußerst bemerkenswert, dass die Landesregierung mitteilt, sie prüfe die Vorgänge noch, gleichzeitig aber mit der Firma Goetzfried ausgerechnet eines der zum Zuge gekommenen Unternehmen erklärt, die Landesregierung habe sich völlig korrekt verhalten“, stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose, fest. „Das wirft die Frage auf, wie Goetzfried als beteiligter Bieter eigentlich zu den Kenntnissen über die Anzahl der Konkurrenten und den Entscheidungsprozess gelangt ist. Dieser Vorgang unterstreicht nochmals, wie wichtig es ist, dass die Landesregierung gerade wegen der bestehenden personellen Verflechtungen für volle Transparenz über die von uns benannten Auftrags vergaben sorgt.“

„Goetzfrieds Äußerungen machen eine Klärung der ohne Aufruf zum Wettbewerb vergebenen anderen Aufträge umso wichtiger“, unterstreicht der innenpolitische Sprecher, Jürgen Frömmrich. „Im Bereich des digitalen Polizeifunks haben mehrere solcher Vergaben mit dem Verweis auf ‚technische Gründe‘ stattgefunden. Technische Gründe sind für Leistungen wie ‚Strategieberatung‘ oder ‚Finanzcontrolling‘ als Begründung aber nicht schlüssig.“ Der Landesrechnungshof habe bereits vor mehreren Jahren im Zusammenhang mit Beschaffungen durch das Präsidium für Logistik Technik und Verwaltung (PTLV) erklärt, dass das öffentliche Verfahren die Regel und die anderen Vergabeverfahren die Ausnahme darstellten. „Dies ist auch vollkommen richtig, damit sich alle Marktteilnehmer an den Vergaben beteiligen können – nur wer von Vergabeverfahren erfährt, kann sich auch beteiligen. Im Übrigen ist die offene Ausschreibung ein zentraler Beitrag zur Korruptionsprävention“, so der Innenpolitiker.

Klose verweist auf das nationale und internationale Ausschreibungsrecht: „Es gibt im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe aus guten Gründen ein umfangreiches Regelwerk, um Transpa renz, Chancengleichheit und wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen. Die Landesregierung muss begründen, warum sie von der dort formulierten Pflicht, europaweit öffentlich auszuschreiben, in besagten Fällen abgewichen ist. Die dargestellten personellen Verflechtungen mache es umso wichtiger, die maximale Transparenz des bestehenden Regelwerks zu nutzen.“


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