Die Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beschlossen, die Gehaltserhöhung für Tarifbeschäftigte in Hessen auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. „Wir brauchen einen attraktiven öffentlichen Dienst und gute Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig ist es ein zentrales Projekt unserer Koalition, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte dauerhaft zu stoppen und Schulden abzutragen. Durch die Begrenzung der Beamtenbesoldung haben wir den Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren viel zur Haushaltskonsolidierung abverlangen müssen.
Sie haben ihren Beitrag geleistet. Auch deshalb sollen sie jetzt von der geänderten Haushaltslage profitieren“, erklärten die hessischen Fraktionsvorsitzenden von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Michael Boddenberg und Mathias Wagner. „Es sind finanzielle Handlungsspielräume zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger und auch der Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Diensts entstanden.“
Die gute konjunkturelle Lage und die erfolgreiche Finanzpolitik der vergangenen Jahre seien die Grundlage dafür, nun für die Beamtinnen und Beamten deutliche Verbesserungen zu schaffen. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden zum 1. Juli 2017 um zwei Prozent und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent spürbar erhöht. „Damit wird das Tarifergebnis inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen“, sagten Boddenberg und Wagner.
„Außerdem kommt den Beamtinnen und Beamten wie auch den Tarifbeschäftigten das kostenlose Jobticket für ganz Hessen zugute. Ab dem 1. August tritt außerdem die bereits beschlossene Arbeitszeitverkürzung auf 41 Wochenstunden in Kraft. Zusätzlich haben wir beschlossen, dass auch das Lebensarbeitszeitkonto für Beamtinnen und Beamte weitergeführt wird“, erklärten die beiden Fraktionsvorsitzenden.
„Wir haben damit ein umfangreiches Paket geschnürt, das für die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ein deutlich spürbares Lohnplus und für die Beamtinnen und Beamten mit dem Jobticket einen Vorteil bringt, den es sonst nirgends in der Republik gibt“, so Boddenberg und Wagner.
„Hessen hat einen leistungsstarken öffentlichen Dienst. Die Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes prägen mit ihrer Erfahrung, Kompetenz und Bürgernähe maßgeblich das Bild der Landesverwaltung in der Öffentlichkeit. Auf diese Leistungsstärke und Leistungsbereitschaft, engagiert und serviceorientiert im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, setzen wir auch künftig. Die Beschäftigten des Landes Hessen erbringen in vielen Bereichen wichtige Leistungen für unser Gemeinwesen. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Bereichen von Staat und Verwaltung für ihre engagierte Arbeit“, sagten Boddenberg und Wagner.
Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, die bisher bei Vollzeittätigkeit regelmäßig 42 Wochenstunden arbeiten mussten, werde zum 1. August 2017 auf regelmäßig 41 Wochenstunden gesenkt. Die 41-Stunden-Woche gilt bereits bisher für Beamtinnen und Beamte ab Beginn des 51. Lebensjahrs und die 40-Stunden-Woche ab Beginn des 61. Lebensjahrs. Das zum Ausgleich der 42. Wochenarbeitsstunde eingeführte Lebensarbeitszeitkonto, auf dem bisher bei Vollzeit wöchentlich eine Arbeitsstunde zur weitgehend flexiblen Verwendung gutgeschrieben wird, bleibt erhalten. Künftig werde die 41. Stunde dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auf die weitere Dienstzeit bezogen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit damit künftig für alle Beamtinnen und Beamten rechnerisch 40 Stunden. Beamte, die regelmäßig weniger als 41 Stunden arbeiten müssten, können freiwillig eine Stunde länger arbeiten und so ebenso in den Genuss einer einstündigen Gutschrift auf das Lebensarbeitszeitkonto pro Woche kommen.
„Dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, ein Lebensarbeitszeitkonto zu unterhalten, ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“, erläuterte Wagner. Das Lebensarbeitszeitkonto erlaubt es den Beamtinnen und Beamten, sich in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel zur Pflege von Angehörigen oder zur Ausweitung der Elternzeit, freistellen zu lassen. „Wir sehen darin eine sinnvolle Möglichkeit, ein anfänglich in der Beamtenschaft skeptisch betrachtetes, inzwischen aber weithin gelobtes Erfolgsmodell im Interesse der Beamtinnen und Beamten und einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst fortzuführen“, sagte Boddenberg.
Wie die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen können auch die Beamtinnen und Beamten künftig hessenweit kostenlos den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen. „Alle 135.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit Busse und Bahnen in Hessen kostenlos nutzen. Das ist nicht nur eine deutliche finanzielle Entlastung für die Berufspendlerinnen und -pendler, sondern auch ein wichtiges Signal für die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs und den Umstieg vom privaten Pkw auf die umwelt- und klimafreundlicheren Verkehrsmittel Bus und Bahn“, erklärte Wagner. „Wie auch das Schülerticket für die hessischen Schülerinnen und Schüler setzt das Jobticket für alle Landesbeschäftigten einen deutlichen Anreiz zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, zur Entlastung der Straßen gerade in den Ballungsräumen und damit für mehr Lebensqualität“, so Boddenberg.
Ab 1. Januar 2018 können nun sämtliche Beamtinnen und Beamte und alle Tarifbeschäftigten auch außerhalb ihres Arbeitsweges hessenweit kostenlos den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Außerdem gelten für alle Beschäftigten auch die Mitnahmeregelungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe und -verbünde. So können beispielsweise auch Kinder sowie ab 19 Uhr und am gesamten Wochenende Partnerinnen und Partner kostenlos mitgenommen werden. „Wir bringen Ökologie und Ökonomie zum Wohle von Natur und Umwelt und der Beschäftigten in Hessen zusammen“, betonten die beiden Fraktionsvorsitzenden den Charme des bundesweit einmaligen Jobtickets für den öffentlichen Dienst.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden äußerten sich auch zu dem am 3. März zwischen den Tarifparteien abgeschlossenen Tarifvertrag. „Wir begrüßen den neuen Tarifvertrag für Hessen. Unser Dank gilt den Tarifparteien, die mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein zum Wohle sowohl der Tarifbeschäftigten als auch des Landes ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben.“ Der Tarifabschluss bringe den rund 45.000 Tarifbeschäftigten des Landes ein deutliches Lohnplus. Rückwirkend zum 1. März 2017 steigen die Löhne und Gehälter um zwei Prozent und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent. Eine Mindesterhöhung um 75 Euro im Jahr 2017 führt zu zusätzlichen Verbesserungen für die unteren Entgeltgruppen. Auszubildende erhalten zu den beiden Erhöhungsstichtagen jeweils 35 Euro mehr und einen zusätzlichen Urlaubstag.
Der hessische Tarifvertrag bringe im Vergleich zum Tarifvertrag der Länder den Beschäftigten Vorteile. So erhalte jeder hessische Tarifbeschäftigte für jedes berücksichtigungsfähige Kind 100 Euro pro Monat zuzüglich 53 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Ein jährlicher Freizeitausgleich für Tarifbeschäftigte, die sich ehrenamtlich engagieren und über eine Ehrenamts-Card beziehungsweise Jugendleiter-Card verfügen, sei ein weiteres Element, das es so nur in Hessen gebe.
Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Tarifabschlusses liege in der Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Diensts im Wettbewerb um Fachkräfte. Eine neue zusätzliche Endstufe in den Entgeltgruppen 9 bis 15 führe zu zusätzlichen Gehaltssteigerungen langjährig erfahrener Beschäftigter. Durch das neu eingeführte Prinzip stufengleicher Höhergruppierung werden diese attraktiver und setzen damit einen Anreiz für Leistungsträger. Zur Bindung und Gewinnung von Fachkräften können künftig Fachkräftezulagen in Höhe von bis zu rund 1000 Euro pro Monat gezahlt werden. Davon profitieren Ärzte, Ingenieure und technische Berufe im Bereich IT. Für Forstbeschäftigte, die ihren eigenen Pkw im Dienst nutzen, wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung geschaffen.
„In einem weltanschaulich und religiös neutralen Staat sollten die Beschäftigten des Landes den Bürgerinnen und Bürger mit offenem und erkennbarem Gesicht gegenübertreten. Daher besteht über ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Dienst innerhalb der Koalition und mit dem Tarifabschluss auch zwischen den Tarifpartner Einigkeit“, so Boddenberg.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden unterstrichen angesichts der deutlichen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte und Beamte abschließend: „CDU und GRÜNE werden gemeinsam auch in Zukunft dafür einstehen, dass es in Hessen gerecht zugeht und das Land einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit gut bezahlten und motivierten Beschäftigten hat.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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