Das am Dienstagabend beschlossene Gesetz zur Versorgungssicherheit der Beamtinnen und Beamten orientiert sich an zentralen GRÜNEN-Prinzipien der Nachhaltigkeit und der generationengerechten Vorsorge. „Besonders deutlich wird die grüne Handschrift darin, dass wir eine nachhaltige Anlagestrategie im Versorgungssicherungsgesetz verankern, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Wir GRÜNE verfolgen die Ziele von Umwelt- und Klimaschutz in allen Politikbereichen – auch in der Finanzwirtschaft des Landes“, erklärt Sigrid Erfurth, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Schon seit Beginn der Legislaturperiode wird die Versorgungsrücklage nachhaltig angelegt, risikoarm, aber möglichst ertragreich und an ökologischen und sozialen Kriterien ausgerichtet. Diese Kriterien sind seit 2017 Teil der Anlagerichtlinien. Wir haben sie jetzt gesetzlich festgelegt, weil sie sich bewährt haben: Die Erträge der Rücklage haben sich immer leicht über den anderer Anlageformen bewegt – Ökologie und Ökonomie gehen durchaus zusammen.“
„Das heute beschlossene Versorgungssicherungsgesetz ist ein bedeutender Schritt zum Ausstieg des Landes aus klimaschädlichen Geldanlage und einer umfassenden Divestment-Strategie“, so Erfurth weiter. „Mit dieser Strategie wollen wir mittelfristig sicherstellen, dass das Land kein Geld mehr in Wirtschaftsbereiche anlegt, die nachhaltigen Kriterien widersprechen. Vorrangiges Ziel für uns GRÜNE ist dabei die Dekarbonisierung, also der Ausstieg aus allen Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen und damit mit der Erzeugung von Kohlendioxid zu tun haben.“
„Es sind wichtige finanzpolitische Meilensteine, dass mehr Geld in die Versorgungsrücklage fließt und das Sondervermögen per Gesetz vor Zugriffen geschützt wird. Angesichts von Pensionsverpflichtungen für Beamte des Landes in Höhe von derzeit rund 73 Milliarden Euro und einer erwarteten Verdopplung der Versorgungsausgaben bis 2030 stellen wir klar: Dieses Geld ist für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten da und steht nicht für allgemeine Haushaltszwecke zur Verfügung.“
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