Als „Notprogramm“ wertet die Landtagsfraktion der GRÜNEN das von Sozialminister Grüttner vorgelegte Programm zur Unterstützung des Ausbaus der Kleinkinderbetreuung. Nachdem Schwarz-Gelb die tatsächliche Situation in der U3 -Kinderbetreuung jahrelang ignoriert hat und für dieses Jahr nicht ausreichend zusätzliches Geld für die Kleinkinderbetreuung vorgesehen hat, bemerkt die Landesregierung jetzt, dass die Kommunen zusätzliches Geld dringend benötigen.
Eine deutliche Verbesserung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen mahnen DIE GRÜNEN von Sozialminister Grüttner an. Die Tagespflege ist inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil der Kleinkinderbetreuung. Sie trägt dazu bei, dass Eltern Wahlfreiheit über Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben, und das ist auch gut so. Auch Dank der guten Arbeit des Tagepflegebüros in Maintal hat es eine deutliche qualitative und quantitative Verbesserung gegeben, die allerdings noch gesteigert werden kann.
„Der Gesetzentwurf der SPD bedeutet den Wegfall der sogenannten Hunderasseliste, die in Fachkreisen umstritten ist und den gesteckten Zielen allein und in der heutigen Form nicht gerecht wurde. Sie sollte nach unserer Auffassung überarbeitet, also anhand der Beißstatistik jährlich überprüft. Schäferhunde beispielsweise führen diese Beißliste an, fehlen auf der Liste gefährlicher Hunde aber völlig“, erläutert Marcus Bocklet. „Eine Abschaffung dieser Liste halten wir für falsch. Sie hatte gerade bei bestimmten Kampfhunden nachweislich Erfolg.“
„Die CDU-FDP-Mehrheit hat nicht nur versäumt, das Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch selbst im Sinne der BRK zu überarbeiten, sondern dann auch unsere Änderungsanträge die Inklusion in die Zielsetzung des Gesetzes mit aufzunehmen, abgelehnt. Das ist völlig unverständlich, da im Entwurf des Aktionsplans als Ziel ausdrücklich festgehalten ist: „Alle Kinderbetreuungseinrichtungen müssen grundsätzlich dazu ausgerüstet werden, um alle Kinder der jeweiligen Altersgruppe aufnehmen zu können.“
Laut Bundesamt für Statistik lag Hessen mit der Steigerung der Anzahl der Betreuungsplätze im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozentpunkte lediglich auf Platz 8 unter den Bundesländern. Durch die Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich, durch das Vorenthalten von Geldern bei der Mindestverordnung in Kindergärten sind die finanzschwachen Städte und Gemeinden nicht in der Lage, den Ausbau der Kleinkinderbetreuung schneller voranzutreiben. Deshalb müssen die originären finanziellen Landesmittel in diesem Bereich erhöht werden. Alle Pressemitteilungen zum Thema Kinder, Jugend und Familie
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