Wir wollen Hessen auch weiterhin in guter Verfassung halten. Deshalb haben wir die Hessische Verfassung mit breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger überarbeitet und Vorschläge für eine moderne und zukunftsfähige Gestaltung gemacht. Über diese Vorschläge können die Hessinnen und Hessen am 28. Oktober 2018 in einer Volksabstimmung entscheiden.
Ein deutlicher Beitrag zur Modernisierung der Verfassung besteht darin, dass wir die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbindlich hineinschreiben. Außerdem wollen wir festlegen, dass das Land aktiv daran arbeiten muss, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen.
Für uns GRÜNE ist der Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern schon seit unserer Gründung selbstverständlich. Durch die Aufnahme in die Verfassung wollen wir dies nun als gesellschaftlichen Auftrag an die gesamte hessische Politik verankern.
Kinder haben Rechte. Sie haben das Recht auf Schutz, auf Förderung und auf besondere Berücksichtigung ihres Wohls. So steht es in der UN-Kinderrechtskonvention und so wollen wir es in die Hessische Verfassung aufnehmen. Hessen wäre damit das erste Bundesland, das die Kinderrechtskonvention umfassend umsetzt.
Einen wichtigen neuen Abschnitt in der Verfassung sollen die Staatsziele bilden. Sie verpflichten die Landespolitik dazu, sie zu beachten und ihr Handeln danach auszurichten. Sie geben dem einzelnen Menschen zwar keine individuellen, einklagbaren Rechte, aber sie setzen den Rahmen für öffentliches Handeln von Politik und Verwaltung. Uns GRÜNEN ist es besonders wichtig, die Nachhaltigkeit als allgemeines Prinzip in die Staatsziele einführen, denn für uns ist der Grundsatz „wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“ eine echte Verpflichtung.
Als weitere Staatsziele wollen wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sowie die Kultur in unsere Verfassung aufnehmen. Beide sind für eine positive Entwicklung des Zusammenhalts unserer Gesellschaft besonders bedeutend: Wir wollen, dass die Menschen in Stadt und Land gleichermaßen gut leben und dass alle Menschen Zugang zu kulturellen Angeboten erhalten.
Wir GRÜNE stehen für ein freies und solidarisches Europa. Die europäische Perspektive ist aktuell ebenso wie im historischen Kontext von großer Bedeutung, denn wir sind davon überzeugt, dass nur ein geeintes Europa eine friedliche Zukunft für uns alle sichern kann. Wir wollen deshalb ein klares Bekenntnis zu Europa, zur Europäischen Union und den europäischen Institutionen in die Hessische Verfassung neu mit aufnehmen.
Die Hessische Verfassung sieht vor, dass die Gesetzgebung sowohl vom Landtag, als auch von der Bevölkerung ausgehen soll. Dies hat in der Vergangenheit aufgrund der hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide nicht funktioniert. Durch eine Absenkung dieser Hürden wollen wir dies ändern und die Volksgesetzgebung stärken. Demokratie lebt nicht nur von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Wahl. Wir wollen sicherstellen, dass die Hessinnen und Hessen auch zwischen den Wahlen über wichtige Entscheidungen abstimmen können.
Eine Landesverfassung ist immer auch ein historisches Dokument. Dass sie in Hessen aber immer noch die Todesstrafe vorsieht, wollen wir ändern: Sie gehört nicht in ein demokratisches, an den Menschenrechten orientiertes Gemeinwesen und damit auch nicht in die Verfassung unseres Bundeslandes.
Auf Initiative der GRÜNEN hat der Landtag im Jahr 2013 die Regelungen des Bundestages für die Angabe von Nebentätigkeiten und -einkünften von Abgeordneten auf Hessen übertragen.
Im Juli 2015 hat die Landesregierung beschlossen, dass auch Regierungsmitglieder – also Ministerinnen, Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – künftig veröffentlichen müssen, welche Nebeneinkünfte sie haben, und sie ab einer bestimmten Summe abführen müssen. Diese Pflicht soll mehr Transparenz schaffen. Wenn Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln, müssen sie künftig – abhängig von der neuen Aufgabe – eine Karenzzeit einhalten. Falls ein Interessenkonflikt festgestellt wird, kann die neue Tätigkeit auch untersagt werden.