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17.12.2015

Frank Kaufmann: Einsetzung einer Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Schäfer-Gümbel, der Wunsch nach gemeinsamer Erarbeitung und auch der nach einem gemeinsam hier zu beendenden politischen Prozess wird aus unserer Sicht sehr positiv begleitet und unterstrichen. Aber einer Illusion sollte man sich nicht hingeben. Sie erinnern sich. Auch eine einstimmige Entscheidung des Landtags für eine Verfassungsänderung ist noch keine Garantie, dass das Volk das dann anschließend auch mitmacht.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP))
Insoweit kommt es immer auch auf die Qualität der Argumente und das an, was inhaltlich geändert werden soll, und wie diejenigen, die es haben wollen – in dem Fall waren es die Mitglieder des gesamten Hauses –, das gemeinsam mit dem Volk diskutiert, um eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen.
Wir werden im kommenden Jahr den 70. Geburtstag der Hessischen Verfassung feiern. Es wurde bereits erwähnt: Es ist die älteste, noch geltende Landesverfassung in Deutschland. Damit spiegelt sie den Geist und auch die Sprache der frühen Nachkriegszeit wieder, also einer Zeit, die deutlich vor Inkrafttreten des Grundgesetzes liegt.
Auch das wurde bereits erwähnt, kann aber durchaus noch einmal betont werden: Die Hessische Verfassung ist darüber hinaus eine sehr stabile. In 70 Jahren wurde sie lediglich fünf Mal geändert. Das jüngere Grundgesetz hat bereits 60 Änderungen hinter sich.
Ein gewisser musealer Charakter mancher Formulierung im Verfassungstext ist deshalb kaum zu leugnen. Das bedeutet aber noch lange keinen Qualitätsmangel. Das Alter der Hessischen Verfassung bedeutet also keineswegs, dass sie nichts mehr taugen würde. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie definiert als echte Vollverfassung umfassende Regelungen der Staatsorganisation ebenso wie Grundrechte und Staatsziele.
Diese breite Anlage ist auch im Vergleich zu manch anderer deutschen Länderverfassung ein Merkmal, das wir nach unserer Auffassung auf jeden Fall bewahren wollen. Der mit dem Verfassungskonvent heute beginnende Prozess hat aus unserer Sicht deswegen keineswegs die Vorgabe, die Verfassung etwa auf das unabweisbar Notwendige einzudampfen, was manche unter Modernisierung verstehen mögen. Wir wollen mit der überarbeiteten Verfassung vielmehr eine den traditionellen Werten unserer sozialen Demokratie verpflichtete Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung in Hessen schaffen, die wiederum das Zeug dafür hat, für Jahrzehnte eine stabile Grundlage unserer Staatsordnung zu bilden.
Im Rahmen eines Verfassungskonvents wollen wir – so haben wir es in der Koalition vereinbart –, auf den Ergebnissen der Enquetekommission Verfassungsreform aus dem Jahr 2005 aufbauen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Hessens einen Dialog über eine moderne Verfassung für das Land beginnen. Wir streben im Namen des Verfassungskonvents also an, eine zeitgemäße Verfassung auf breitem Konsens zu erarbeiten, die die Tradition der Hessischen Verfassung bewahrt.
Verehrter Herr Kollege Schäfer-Gümbel, wenn man den breiten Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern sucht, dann ist es vielleicht nicht so clever, von dem Konsenswunsch hier im Hause schon von vornherein abzusehen. Das Gegenteil ist der Fall. Es wäre für die Konsensbildung insgesamt ein Vorteil, wenn wir uns hier auf breiter Basis einigen könnten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Darüber hinaus haben wir im Koalitionsvertrag der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabredet, einige Punkte verändern zu wollen. Wir haben hierzu Vorschläge gemacht, die in den gemeinsamen Antrag aufgenommen wurden. Ich nenne die Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel, die Abschaffung der Todesstrafe, die Erleichterung bei den Voraussetzungen und den Rahmenbedingungen für das Volksbegehren und den Volksentscheid und eine Überprüfung des passiven Wahlalters für den Landtag. Das ist das, Sie erinnern sich, bei dem wir uns schon einmal – wenn ich das so sagen darf – die Finger gegenüber dem Volk verbrannt haben. Das wurde damals abgelehnt.
Diese vier Themen, die – ich sagte es bereits – in dem gemeinsamen Antrag ausdrücklich genannt werden, will ich herausstreichen. Das ist aber keineswegs eine abschließende Aufzählung. Darauf lege ich Wert. Das sind eher Markierungen, die zeigen, an welchen Stellen wir bereits jetzt gemeinsam Handlungsbedarf sehen. Darüber hinaus hat jeder bestimmt sehr viel Zusätzliches einzubringen. Wir haben es gerade vom Herrn Kollegen Schäfer-Gümbel gehört. Sie werden von mir in dieser Richtung auch noch etwas hören.
Meine Damen, meine Herren, wie Sie angesichts der Themen, die bisher genannt wurden, merken, steht eine Verkleinerung des oft beklagten großen Abstandes der Bürgerinnen und Bürger von den politischen Entscheidungen durchaus auf der Agenda. Genau deshalb, um diesen Abstand zu verkleinern, wollen wir auch den gesamten Prozess der Überarbeitung der Verfassung ebenfalls auf eine breite Basis stellen und möglichst viele Menschen ansprechen und mitnehmen. Wir wollen sie auch mitsprechen lassen. Vorschläge aus der Bevölkerung sollen in den Prozess einfließen können.
Das steht auch in unserem gemeinsamen Antrag: Es soll in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Bürgerforum veranstaltet werden. Die Enquetekommission wird ein Beratungsgremium „Zivilgesellschaft“ benennen, in der die Vielfalt der gesellschaftlichen Akteure vertreten sein soll.
Wir werden mit Schulen und Universitäten zusammenarbeiten, um auch ganz viele junge Menschen mit guten Ideen einzubinden. Gerade das ist für eine zukunftsweisende Arbeit wichtig und richtig.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Sie erinnern sich: Die fehlende breite öffentliche Beteiligung war einer der Kritikpunkte an der Arbeit der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung, die im Jahr 2003 eingesetzt wurde und im Jahr 2005 ihre Arbeit beendet hat. Wie wir wissen, endete sie trotz vieler guter Vorschläge wenig glücklich.
Der heute zu beschließende Antrag der vier Fraktionen gibt dessen ungeachtet zu Zuversicht Anlass, dass es dieses Mal nicht so ausgehen wird, wenn wir uns alle an das in der heutigen Debatte Bekundete auch tatsächlich halten werden. Das wünsche ich mir.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Wenn wir eine breite Mitwirkung anstreben, wäre es natürlich widersinnig, von vornherein Einschränkungen machen zu wollen oder gar die Richtung der Vorschläge vorgeben zu wollen. Das wollen wir nicht. Was die Vorschläge im Rahmen der Verfassungsdiskussion angeht, wird auf unserer Seite völlige Offenheit herrschen.
Dennoch nutze ich die Gelegenheit, um aus meiner Sicht drei Themenbereiche anzusprechen, von denen ich mir gut vorstellen könnte, dass sie verfassungsrechtliche Ergänzungen oder Neuformulierungen gut gebrauchen könnten.
Zunächst stimme ich mit Frau Prof. Sacksofsky überein, dass der Grundrechtsteil der Hessischen Verfassung weit umfangreicher ist als der des Grundgesetzes; denn – der Kollege Schäfer-Gümbel wies bereits darauf hin – neben den primär abwehrrechtlich konzipierten liberalen Grundrechten enthält die Hessische Verfassung einen umfassenden gesellschaftsgestaltenden Teil mit Staatszielen und sozialen Grundrechten. Hierher gehörte dann auch eine mögliche Ergänzung unter dem Stichwort Ehrenamt.
Was den sozialen Grundrechtskatalog angeht – das ist der erste meiner Wünsche – hoffe ich darüber hinaus, dass es uns gelingt, hier die Entwicklung der vergangenen 70 Jahre zu reflektieren und ein modernes Sozialstaatsverständnis abzubilden, das wahrscheinlich – fast gewiss – ein anderes ist als im ersten Jahr nach dem Zweiten Weltkrieg.
Aber um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Es geht hierbei nicht um Entrümpeln oder gar um Ausmisten, sondern um eine Weiterentwicklung im Hinblick auf die gegenwärtige Lebens- und Arbeitswelt. So ähnlich habe ich Sie, Herr Kollege Schäfer-Gümbel, auch verstanden.
Ein weiterer Wunsch meinerseits für die Verfassungsdebatte wäre die Reflexion unserer heutigen Wissens- und Bildungsgesellschaft im Hinblick auf ihren verfassungsrechtlichen Gestaltungsrahmen, wobei hier die in der Hessischen Verfassung formulierten Grundsätze gewiss weiterhin Gültigkeit beanspruchen können. Die Frage ist: Muss man sie verdeutlichen und/oder ergänzen?
Meine Damen und Herren, schließlich ist es für einen grünen Politiker selbstverständlich, dass er sich wünscht, das Thema Nachhaltigkeit als Gebot staatlichen Handelns in seiner Verfassung möglichst wirkungsmächtig vorzufinden. Auch dies könnte ein Thema für den Verfassungskonvent sein.
Meine Damen und Herren, Sie sehen und hören: Es ist viel zu tun. Deshalb ziehe ich für heute das Fazit: Ich wünsche mir – kurz vor Weihnachten darf man Wünsche äußern –, dass wir den 75. Geburtstag mit einer überarbeiteten Hessischen Verfassung feiern können, die ihre demokratische und soziale Tradition ebenso deutlich macht, wie sie den aktuellen gesellschaftlichen Verhältnissen im 21. Jahrhundert Gestalt und Perspektive geben kann. Genau daran wollen wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag und mit möglichst vielen Menschen in Hessen arbeiten. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke, Herr Kaufmann.