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29.07.2009

Kinder in homosexuellen Partnerschaften - Klose: CDU und FDP treiben schmutziges Doppelspiel mit Lesben und Schwulen

„Kinder in homosexuellen Partnerschaften sind längst gesellschaftliche Realität auch in Hessen. Diesen Familien Rechtssicherheit zu verschaffen, ist das Ziel verantwortlich handelnder Politik“, kommentiert Kai Klose, Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN, die anhaltende Auseinandersetzung um ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. CDU und FDP in Hessen müssten endlich ihr doppeltes Spiel mit den Lesben und Schwulen aufgeben. „Wie die Union den in gesellschaftspolitischen Fragen liberalen Minister Banzer zum Christopher Street Day zu schicken und sich bei der Anpassung des Landesrechts an homosexuelle Lebenspartnerschaften gesprächsbereit zu geben – kurz darauf bei der Frage der Homo-Adoption unter Verweis auf Bibel und Grundgesetz apodiktisch ‚Niemals!‘ zu kreischen, ist ein schmutziges doppeltes Spiel“, stellt Klose fest. „Dass der CDU-Fraktionssprecher die Lesben und Schwulen in der Union (LSU), die die Haltung der Hessen-CDU öffentlich kritisiert hatten, dann auch noch für unbedeutend erklärt zeigt, welche antiquierte Grundhaltung in der hessischen Union vorherrscht. Die FDP, die immerhin den Landesjustizminister stellt, scheint diese Haltung zu teilen, denn sie hat keinerlei Widerspruch zu den Unions-Äußerungen verlautbaren lassen“, so Klose. Besonders infam sei das, weil gerade die CDU die Kinderlosigkeit homosexueller Beziehungen jahrelang als Hauptgrund für ihren Kampf gegen schwule und lesbischen Lebenspartnerschaften angeführt habe. „Leider scheinen bei der Hessen-CDU de facto diejenigen die Oberhand zu haben, für die nicht sein kann, was nicht sein darf.“

„Wir GRÜNE fordern bereits seit Jahren, homosexuellen Lebenspartnerschaften in Bezug auf die gemeinsame Adoption von Kindern endlich die gleichen Rechte einzuräumen wie heterosexuellen Partnerschaften. Die in der vergangenen Woche vom Bundesjustizministerium vorgelegte Studie belegt nochmals eindrucksvoll, dass das Kindeswohl in sog. Regenbogenfamilien genauso gewahrt wird wie in anderen Familienformen. Es besteht für den Gesetzgeber also keinerlei Grund, eine gemeinsame Adoption durch ein homosexuelles Paar nicht zuzulassen, wie es auch das aktuelle Europäische Adoptionsabkommen vorsieht, das Deutschland bisher nicht unterzeichnet. Es kann nicht dem Kindeswohl dienen, wenn homosexuelle Paare sich mit der juristischen Krücke behelfen müssen, dass einer von beiden als Einzelperson adoptiert und der andere nur ein sog. Kleines Sorgerecht erhält. Es ist wirklich an der Zeit, dass auch die hessische Union in der Gegenwart ankommt.“