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26.09.2015
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Positionen des CDU-Abgeordneten Irmer

Die Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen hat am 26. September 2015 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Landesmitgliederversammlung begrüßt, dass die Grüne Landtagsfraktion fremdenfeindlichen, Ressentiments schürenden und homophoben Äußerungen des CDU-Abgeordneten Irmer immer – unabhängig davon ob sie Teil der Regierung oder der Opposition war – klar entgegen getreten ist. So hat die Fraktion wie folgt Stellung bezogen:

  • Konkret wurde in der Landtagsdebatte vom 4. April 2014 vom Fraktionsvorsitzenden Mathias Wagner im Namen der Fraktion gesagt:
    „Ich will das sehr deutlich sagen. Wir halten diesen Vergleich, den Herr Kollege Irmer […] hergestellt hat […] für falsch, unangemessen, sachfremd und für völlig überflüssig. Um es sehr deutlich zu sagen: Von der GRÜNEN-Landtagsfraktion und den grünen Abgeordneten wird es kein Wort der Rechtfertigung oder gar der Verteidigung für diesen Vergleich geben“.
  • In der Landtagssitzung vom 4. November 2014:
    „Im Grunde geht es in dem Kampf für Akzeptanz und gegen Diskriminierung genau darum. Auch Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität wollen und sollen ein Leben führen können wie alle anderen: ein Leben frei von schrägen Blicken, ein Leben frei von Anfeindungen und ein Leben frei von Ausgrenzung, ein – in diesem Sinne, meine Damen und Herren – normales Leben. Herr Kollege Irmer, eben weil Sie diese Normalität infrage gestellt haben, haben viele Menschen Ihre Äußerung zu Recht als so verletzend empfunden“.
  • In der Landtagsdebatte vom 5. Februar 2015:
    „Wir teilen die Auffassungen von Herrn Irmer zum Islam nicht. Wir halten es ausdrücklich für falsch, dass man den Islam und Islamismus gleichsetzt. Das ist genau das falsche Signal in der aktuellen Situation. Wir sind Kirchen und Glaubensgemeinschaften, wir sind Christen, Juden und Muslime für das Signal sehr dankbar, das sie nach den furchtbaren Anschlägen von Paris gesetzt haben. Und dieses Signal war eindeutig: Mord, Gewalt, Terror können sich niemals auf Gott und auf keinen Gott in keiner Religion berufen“

2. Mit seinen wiederholten Aussagen hat Herr Irmer sich nicht nur gegen unsere GRÜNEN Grundwerte gestellt, sondern auch gegen die Inhalte des Koalitionsvertrags. Es war daher ein folgerichtiger Schritt, dass er im Februar 2015 mit seinem Rücktritt von seinen Ämtern als bildungspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Konsequenzen daraus gezogen hat. Herr Irmer hat somit für die Arbeit der Regierungskoalition keine herausgehobene Funktion mehr.

3. Die Integrations- und Flüchtlingspolitik in Hessen wird nicht vom Vorsitzenden des Unterausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung bestimmt, sondern – wie bei allen anderen Ausschüssen auch – von Beschlüssen im Landtag.

4. Eine Abberufung der Vorsitzenden von Ausschüssen sieht die Geschäftsordnung des Landtags nicht vor. Dies kann nur durch Rücktritt der die Funktion ausübenden Personen geschehen. Sowohl der CDU-Fraktion als auch dem Abgeordneten Irmer ist die Grüne Haltung zu seinen Äußerungen bekannt und vielfach verdeutlicht worden.

5. In einer Koalition ist unter Wahrung der Freiheit des Abgeordnetenmandats der Umgang mit Abgeordneten, die von den gemeinsam gesetzten Zielen und Verfahren des Koalitionsvertrags abweichende Vorstellungen haben, zuerst Aufgabe der jeweiligen Fraktion. Die GRÜNEN lehnen es ab, die genannten Äußerungen des Abgeordneter Irmer zu ihrem Problem zu machen.

6. Wir werden uns stattdessen weiterhin für ein weltoffenes und vielfältiges Hessen einsetzen, in dem einander bei aller Unterschiedlichkeit mit Respekt begegnet wird und Diskriminierung keinen Platz hat. Zu Äußerungen, die diesen Zielen entgegenstehen, werden wir weiter deutlich Gegenposition beziehen. Wir werden uns davon aber nicht bei der Umsetzung aufhalten und schon gar nicht abhalten lassen.