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27.10.2020
Landesmitgliederversammlung

Ein zeitgemäßes Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) trägt zur sozial-ökologischen Transformation bei

Wir GRÜNEN wollen die sozial-ökologische Transformation unseres Wirtschaftens auch auf Landesebene aktiv mitgestalten. Eines der wichtigsten Instrumente für eine soziale, nachhaltige und geschlechtergerechte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik stellt für uns ein zeitgemäßes Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) dar.

„Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein starker Wirtschaftsfaktor“, heißt es im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und B’90/DIE GRÜNEN. Das enorme Auftragsvolumen der öffentlichen Hand, im Vergleich zu den privaten Auftraggeber*innen, macht an dieser Stelle deutlich, wie essenziell ein zeitgemäßes HVTG zur Durchsetzung und Verbesserung von sozial-ökologischen Standards innerhalb unseres Wirtschaftssystems ist. Daraus erwächst für uns GRÜNE die Verpflichtung, mit öffentlichen Geldern verantwortungsvoll im Sinne einer nachhaltigen Politik zu agieren, bei der der Mensch und seine Umwelt im Zentrum unseres Handelns stehen.

Wir GRÜNEN sehen in der Novellierung des HVTG die Chance, als Staat aktiv an der sozial- ökologischen Transformation teilzunehmen und diese zu gestalten sowie einem nachhaltigen Umgang mit öffentlichen Mitteln und einem fairen Wettbewerb der Auftragnehmer*innen. Unser Ziel ist es, dass es kein Wettbewerbsvorteil ist, wenn Auftragnehmer*innen beispielsweise geringe Löhne zahlen oder zu Lasten der Umwelt wirtschaften. Wir wollen die Unternehmen stärken, die ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden.

Mit dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz von 2014 haben wir in Hessen die Möglichkeit geschaffen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge freiwillig soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. 2014 war dies ein großer Fortschritt. Doch Klimakrise und die sozialen Herausforderungen unserer Zeit erfordern, dass wir in bestimmten Punkten konkreter werden und Rahmenbedingungen festlegen, die unseren grünen Zielen entsprechen.

Andere Bundesländer unter Grüner Regierungsbeteiligung (u. a. Brandenburg, Bremen, Berlin und Thüringen) haben mit neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzen bereits vorgemacht, was möglich ist, und sind Vorbild für ein zeitgemäßes HVTG.

Für uns GRÜNE beinhaltet ein zeitgemäßes HVTG daher:

  • Vergabekriterien nutzen: Das bisherige HVTG verpflichtet bei Beschaffungen des Landes die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen. Weiteren öffentlichen Auftraggeber*innen steht es frei, soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu berücksichtigen. In der Praxis können diese Kriterien aktuell somit unberücksichtigt bleiben. Wir streben an, dass öffentliche Auftraggeber*innen geeignete und angemessene soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative sowie geschlechtergerechte Anforderungen stärker berücksichtigen. Durch Qualifikation und Beratung wollen ihr die Kommunen in die Lage versetzen, die Berücksichtigung der o.g. Kriterien auch anzuwenden.
  • Faire Bezahlung: Wie seit Sommer 2020 rechtlich möglich, schreiben wir die allgemeine Wirksamkeit von Tarifverträgen bei Vergaben vor. Damit tragen wir auch zum Ziel des Koalitionsvertrages bei, die Sozialpartner*innen dabei zu unterstützen, der sinkenden Zahl der Flächentarifverträge entgegenzuwirken, um sie als wichtiges Instrument der sozialen Marktwirtschaft wieder zu steigern. Equal Pay muss dabei eine selbstverständliche Voraussetzung für eine Vergabe sein.
  • Gute Arbeitsbedingungen: Die ILO-Kernarbeitsnormen stellen den internationalen Mindeststandard für Arbeitsbedingungen dar. Vergabestellen müssen auf die Einhaltung hinwirken.
  • Mittelstandsfreundlichkeit und Abbau von Bürokratie: Die Einführung höherer sozialer und ökologischer Standards gestalten wir mittelstandsfreundlich. Beispielsweise kann die Vorlage umfangreicher Unterlagen (wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Eigenerklärungen usw.) durch Präqualifikationsnachweise oder ein Akkreditierungswesen ersetzt werden. Dabei wollen wir auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Auch wollen wir Teile der Wirtschaftsförderung dahingehend auslegen, dass Klein- und Mittelständische Betriebe zukünftig noch besser in die Lage versetzt werden, die o. g. Kriterien zu erfüllen.
  • Kontrolle: Seine Wirksamkeit können die Regelungen des HVTG nur voll entfalten, wenn die effektive und effiziente Kontrolle möglich ist. Die Kontrolle soll im Sinne einer Mittelstandsfreundlichkeit nicht zulasten der Auftragnehmer*innen oder der Vergabestellen gehen. Stattdessen soll geprüft werden, welche weiteren Möglichkeiten geschaffen werden können, stichprobenartig bzw. bei Verdacht die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.

Verpflichtung von Nachunternehmen: Wir streben an, dass die*der Auftragnehmer*in sich auch für die Erfüllung der Tariftreueregelung durch seine Nachunternehmen verpflichtet. Darüber hinaus setzen wir uns für eine schnelle Umsetzung eines effektiven Lieferkettengesetzes auf Bundesebene ein.

Für die Umsetzung unserer sozial-ökologischen Ziele ist es daher wichtig, dass sich die Landtagsfraktion im Rahmen des Novellierungsprozesses für die o. g. Punkte stark macht und diese nach Möglichkeit in das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz einfließen lässt