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21.02.2020
Parteirat

Bessere politische Beteiligung von Migrant*innen an der Kommunalpolitik

 

  1. In unserem Programm zur Landtagswahl haben wir als Auftrag formuliert: „Die politische Beteiligung hier lebender Ausländer*innen wollen wir steigern und dazu neue Wege beschreiten“. Darauf aufbauend wurde in dem von der Landesmitglieder- versammlung beschlossenen Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir wollen die politischeBeteiligung der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer verbessern. Dafür werden wir in einen Dialog mit den betreffenden Organisationen (u.a. agah) treten“.
  2. Der Parteirat stellt fest, dass mit dem Gesetzentwurf, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, von der Landtagsfraktion ein Vorschlag zur Umsetzung der Vereinbarungen aus dem GRÜNEN Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag vorgelegt wurde. Er weist Behauptungen zurück, über die geplanten Änderungen sei kein Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen (bspw. mit der agah) erfolgt. Dieser Dialog hat stattgefunden und findet selbstverständlich auch weiterhin statt, denn das ist ja das Wesen der Beratung über einen Gesetzentwurf. Dialog bedeutet aber nicht immer, auch einer Meinung zu sein.
  3. Der Parteirat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die politische Beteiligung von Migrant*innen an der Kommunalpolitik zu verbessern. Hierbei unterstreicht er insbesondere, dass es künftig in jeder Kommune mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen eine Vertretung der Migrant*innen geben wird. Auch betont er das Antragsrecht für die Ausländerbeiräte sowie die Zusammenlegung der Wahltermine von Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl.
  4. Der Parteirat nimmt zur Kenntnis, dass die Regelung zur Einführung eines Optionsmodells zwischen Ausländerbeirat und Integrations-Kommission umstritten ist. Er nimmt die damit verbundene Sorge sehr ernst, dass es hierdurch in manchen Kommunen zu weniger statt zu mehr politischer Beteiligung von Migrant*innen kommen könnte.
  5. Der Parteirat betont jedoch, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfs eindeutig ein Mehr an politischer Beteiligung von Migrant*innen ist. Es geht also nicht um das „Ob“,sondern nur um das „Wie“ der besseren Beteiligung. Eine Debatte über die Ausgestaltung dieses „Wies“ hält der Parteirat ausdrücklich für richtig und notwendig. Nicht ohne Grund haben wir in unser Wahlprogramm geschrieben, dass wir hierzu auch „neue Wege beschreiten“ wollen. Niemand – weder die Parteien noch die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (agah) – kann und sollte für sich in Anspruch nehmen, bei diesem Thema im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein oder gar einen Alleinvertretungsanspruch in Bezug auf die Interessen der Migrant*innen zu haben.
  1. Vielmehr hält der Parteirat eine Beschäftigung mit der Sache und der höchst unterschiedlichen Wirklichkeit in den hessischen Kommunen für erforderlich. Neben vielen hervorragend arbeitenden Ausländerbeiräten gibt es auch Kommunen, in denen gar kein Ausländerbeirat zu Stande gekommen ist oder der Ausländerbeirat aufgrund seiner homogenen Zusammensetzung sowie einer extrem niedrigen Wahlbeteiligung eben kein repräsentatives Abbild der Vielfalt der Migrant*innen einer Kommune ist und auch nicht so agiert. In der Konsequenz bleiben in diesen Kommunen viele Belange von Migrant*innen unberücksichtigt und ist eben nicht eine breite politische Beteiligung der Migrant*innen gewährleistet.
  2. Vor diesem Hintergrund hält es der Parteirat für erforderlich, in den Beratungen über den Gesetzentwurf weiter über das „Wie“ der besseren politischen Beteiligung von Migrant*innen an der Kommunalpolitik zu diskutieren. Hierbei sollten insbesondere folgende Punkte erörtert werden:

 

  • Aus Sicht der GRÜNEN ist ein Ausländerbeirat, der die Vielfalt der Interessen der Migrant*innen einer Kommune repräsentiert, der Bildung einer Integrations- Kommission vorzuziehen. Aus diesem Grund wird die Landtagsfraktion aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit für Kommunen, zwischen einem gewählten Ausländerbeirat und einer Integrationskommission zu wählen, zurückgenommen wird. Daher setzen wir uns in den Parlamenten der entsprechenden Kommunen (bspw. Offenbach, Marburg, Gießen) dafür ein, dass ein Ausländerbeirat gewählt wird und eine entsprechende Liste oder bestenfalls mehrere Listenvorschläge zu Stande kommen.
  • Eine Integrations-Kommission darf dennoch keine Interessensvertretung zweiter Klasse sein. Sie sollte prinzipiell über die gleichen Rechte und Möglichkeiten verfügen wie ein Ausländerbeirat. Diese – im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Intention – könnte bspw. durch die Öffentlichkeit der Sitzungen und einen regelmäßigen Bericht über ihre Arbeit unterstrichen werden.
  • Die Möglichkeit von Ausländerbeirat und Integrations-Kommission, sich zu allen Migrant*innen betreffenden kommunalpolitischen Fragen zu äußern und das Gemeindeparlament mit diesen Themen zu befassen.
  • Eine Klarstellung, dass das Ziel einer paritätischen Besetzung von Gremien in der Gemeindeordnung nicht nur für die Integrations-Kommission vorgesehen ist.
  • Eine Angleichung der Ausländerbeiratswahl an die Kommunalwahl in Bezug auf die Möglichkeit zur Briefwahl.
  • Eine Präzisierung, dass die mögliche Bildung einer Integrations-Kommission alle fünf Jahre mit Blick auf die dann anstehende nächste Ausländerbeiratswahl überprüft wird und somit keine Entscheidung für immer ist.
  • Eine Evaluation, ob die Zielsetzung einer besseren politischen Beteiligung von Migrant*innen durch das Gesetz tatsächlich in der Praxis erreicht wurde und ggf. eine Anpassung rechtzeitig vor den übernächsten Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen.