Inhalt

08.06.2011

Vergabegesetze von SPD und LINKEN - GRÜNE fordern Landesregierung zur Korrektur ihres Runderlasses auf

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag haben aus Anlass der heutigen Debatte zu den Vergabegesetzentwürfen von SPD und LINKEN erneut von der Landesregierung gefordert, ihren Runderlass zur öffentlichen Auftragsvergabe zu korrigieren: „Hessen ist durch diesen Erlass das einzige Bundesland, bei dem freihändig vergebene Aufträge bis 100.000 Euro nicht nachträglich veröffentlicht werden müssen“, stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Kai Klose, fest. „So wird Wettbewerbern, aber auch der Öffentlichkeit und dem Parlament die Möglichkeit genommen, diese Vergaben öffentlicher Aufträge zu kontrollieren. Wer glaubt denn an einen Zufall, wenn diese Möglichkeiten wenige Wochen nach der Aufdeckung der Vergaberechtsverstöße bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) genommen werden?“, fragt Klose. Er weist darauf hin, dass diese Aufdeckung nur durch die nachträgliche Veröffentlichungspflicht möglich war.

„Transparenz ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Vergaberechts, denn nur sie sorgt für fairen Wettbewerb. Die Lehre aus den HZD-Vorfällen ist einmal mehr, dass öffentliche Aufträge auch öffentlich kontrolliert werden müssen. Alle Aufklärungsmaßnahmen der Landesregierung bleiben so lange unglaubwürdig wie dies nicht gesichert ist.“

Die Gesetzesentwürfe der LINKEN und der SPD verfolgen nach Ansicht der GRÜNEN zwar richtige Ziele, schaffen aber in ihrer konkreten Ausgestaltung zu viel neue Bürokratie. Die Fraktion wird sich daher zu beiden enthalten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Zum Thema