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04.05.2020

Setzpunkt im Maiplenum zu Wirtschaftshilfen: Hessens Unternehmer*innen bei Corona-Herausforderungen unterstützen

Bei Soloselbstständigen sehen die Regelungen des Bundes in der Corona-Krise aktuell vor, dass die wirtschaftliche Soforthilfe die Lebenshaltungskosten nicht miteinschließt. Für deren Deckung sieht der Bund die Beantragung von ALG II vor – bei aktuell gesenkten Zugangsvoraussetzungen. Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warnt, dass bei Bedarfsgemeinschaften so trotzdem Versorgungslücken entstünden und bei Soloselbstständigen häufig die unternehmerischen und die privaten Bilanzen kaum zu trennen seien: „Wir fordern die Bundesregierung in unserem vorliegenden Antrag deshalb auf, die Lebenserhaltungskosten in Höhe des Pfändungsfreibetrags für soloselbstständige Gewerbetreibende als unternehmerischen Pauschalaufwand in den Richtlinien der Soforthilfe zu berücksichtigen. So wird der Prozess für die Antragsteller und die Verwaltung deutlich vereinfacht.“ Mit dem aktuellen Setzpunkt im Maiplenum zum Thema der Corona-Wirtschaftshilfen wollen wir ein positives Signal an die Unternehmer*innen in Hessen senden.

Wir empfinden die Bereitschaft der Unternehmer*innen in Hessen, die einschneidenden, aber nötigen Maßnahmen zum Seuchenschutz mitzutragen, als phänomenal. Hier zeigt Hessens Wirtschaft, dass sie bereit ist Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, denn die Maßnahmen wurden getroffen, um Menschen vor dieser schweren, manchmal sogar tödlichen Erkrankung zu schützen. Ob Soloselbstständige, Handwerksbetriebe, kleine, mittlere oder Großunternehmen – sie alle leiden schwer unter Umsatzeinbußen und Auftragseinbrüchen durch die Corona-Pandemie.

Frömmrich: „Die Landesregierung arbeitet nach wie vor täglich daran, Maßnahmen und Hilfsprogramme so anzupassen und weiterzuentwickeln, dass jedes unverschuldet in finanzielle Not geratene Unternehmen in Hessen eine echte Chance auf Rettung vor der Insolvenz bekommt. Doch auch wenn Unternehmen gerettet werden, wird sich der immense wirtschaftliche Schaden aus Wochen des volkswirtschaftlichen Shutdowns nicht durch staatliche Finanzhilfen komplett ausgleichen lassen. Die vorsichtige Rückkehr zum wirtschaftlichen Normalzustand, sofern die Corona-Fallzahlen das zulassen, ist deshalb aktuell der richtige Weg.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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