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09.03.2011

Schuldenbremse und Staatsgerichtshof - GRÜNE sehen sich bestätigt

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich in ihrer Haltung zum Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger in Sachen „Schuldenbremse“ durch die heutige Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs bestätigt.  Der Staatsgerichtshof hatte eine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit der Klage der Linksfraktion heute abgewiesen. Die Linksfraktion hatte geklagt, weil ihr der Erläuterungstext zu einseitig erschien.

„Nach dem Gesetz über Volksabstimmungen hat der Landtag eine Erklärung beschlossen, die den Wählerinnen und Wählern den vorgeschlagenen Verfassungstext erläutert. Damit hat der Landtag nichts anderes getan, als mit einem verständlichen Begleittext seine Informationspflicht gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu erfüllen. Darauf aufbauend gilt es nun, so viele Informationen wie möglich darüber hinaus zu geben. DIE GRÜNEN haben zum Beispiel ein Informationsblatt herausgegeben und stehen auch für weitere Informationen zur Verfügung“, stellt der haushaltspolitische Sprecher der GRÜNEN, Frank Kaufmann, fest.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass die Schuldenbremse bereits im Grundgesetz verankert sei und die in Hessen für die Volksabstimmung vorgeschlagene Verfassungsänderung den Regelungsspielraum des Grundgesetzes nutzt. Im vorgelegten Verfassungstext seien die hessischen Ausnahmeregelungen vom Schuldenverbot enthalten – für konjunkturelle Krisen, Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notfälle. „Durch die Verhandlungen mit den Regierungsparteien ist es uns gelungen, einen Schutzwall für die Kommunen zu errichten und die Verantwortung des Landtags und der Landesregierung festzuschreiben, für ausreichende Staatseinnahmen zu sorgen“, zählt Frank Kaufmann auf. „All dies in die hessische Verfassung aufzunehmen, sollte eigentlich auch im Interesse der LINKEN sein.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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