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18.11.2010

Schuldenbremse: GRÜNE hoffen auf konstruktive Beratungen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich zum Ziel, die Schuldenbremse auch im Hessischen Landeshaushalt ab dem Jahr 2020 einzuhalten. „Um dieses Ziel zu untermauern haben wir in der letzen Woche ein umfassendes Konzept vorgelegt, aus dem sich Vorschläge zur Umsetzung ergeben. Damit sind wir wesentlich weiter als die Fraktionen von CDU und FDP. Die schwarz-gelbe Mehrheit wird zwar nicht müde, zu verkünden, dass sie auf jeden Fall die Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Hessen verankern will, erklärt den Menschen aber nicht, wie sie dieses Ziel erreichen will“, macht die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, während der 2. Lesung des Gesetzentwurfes zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung deutlich.

„Wir haben uns der Mühe unterzogen, ausgehend vom Haushalt, den die Landesregierung für das Jahr 2011 vorgelegt hat, sehr genau zu überlegen, wo Einsparpotentiale liegen und wo Effizienzgewinne möglich sind. Wir haben festgestellt, dass auch bei größtmöglicher Anstrengung kein Weg daran vorbei gehen wird, auch die Einnahmeseite in den Blick zu nehmen. Die von uns beantragte umfassende Anhörung mit Finanzwissenschaftlern und gesellschaftlichen Gruppen hat uns darin bestärkt, einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition vorzulegen, der im ersten Absatz auf die Verantwortung des Landtags und der Landesregierung hinweist, sich um Einnahmen für die anstehenden Aufgaben des Landes Hessen zu kümmern. Sinnvoll ist aus unserer Sicht auch, Schwerpunkte für künftige Ausgaben wie etwa. im Bereich der Bildung zu formulieren.“

So habe z. B. Prof. Dr. Thomas Lenk vom Institut für Öffentliche Finanzen der Universität Leipzig im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht, dass Konsolidierung der öffentlichen Haushalte das Gebot der Stunde sei. Darüber hinaus sei es unumgänglich, über Einnahmeerhöhungen und Ausgabensenkungen nachzudenken. Es verbiete sich aber, über Steuersenkungen nachzudenken. Diese und andere Anregungen sind in unseren Gesetzentwurf eingeflossen. So schlagen wir vor, einen verbindlichen Abbaupfad des bestehenden strukturellen Defizits in der Verfassung festzuschreiben, um deutlich zu machen, dass der Schuldenabbau rasch beginnen muss und nicht bis auf das Jahr 2020  verschoben werden darf“, weist Sigrid Erfurth auf Eckpunkte des Grünen Änderungsantrages hin.

DIE GRÜNEN stellen erfreut fest, dass ihre Forderung nach einem Schutzwall für die Kommunen offenbar von der schwarz-gelben Mehrheit übernommen wird und eine Formulierung gefunden werden soll, die die Bedenken der kommunalen Seite aufgreift. „Wir sind weiterhin bereit, mit den übrigen Fraktionen, die eine Schuldenbremse für sinnvoll halten, an einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu arbeiten und hoffen auf einen weiteren konstruktiven Prozess bis zur dritten Lesung im Dezember“,


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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