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17.11.2011

Rückkehrrecht an Uniklinikum - GRÜNE fordern Wiedergutmachung für ehemalige Beschäftigte

„Juristische Akrobatik“ wirft die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN der Landesregierung im Zusammenhang mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht in den Landesdienst für ehemalige Beschäftigte des Universitätsklinikums Gießen Marburg vor. „Schwarz-Gelb wird seiner Verantwortung der Wiedergutmachung einer Grundrechtsverletzung gegenüber ihren ehemaligen Beschäftigten nicht gerecht. Ministerin Kühne-Hörmann sitzt wie so oft das Problem aus statt Fehler zuzugeben und echte Lösungen zu finden“, kritisiert die Abgeordnete der GRÜNEN aus Marburg, Angela Dorn. „Statt Wiedergutmachung liegt das größte Ansinnen von Schwarz-Gelb darin, eine Lösung zu finden, die gerade so die juristischen Minimalanforderungen trifft und mit möglichst geringem Aufwand für die Landesregierung verbunden ist.“

Ein Gesetzentwurf, der das Rückkehrrecht regelt, war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige Vorgehen der Landesregierung als nicht verfassungsgemäß eingestuft hatte. „Die Beschäftigten schweben weiter in Unsicherheit, sie wissen nicht welche Auswirkungen ein möglicher Widerspruch von ihnen bewirken wird. Das mündliche Versprechen der Landesregierung, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen, muss zu einer echten Beschäftigungsgarantie werden. Die Beschäftigten sollten auch Möglichkeiten wie die Gestellung erhalten, um trotz Rückkehr in den Landesdienst beim Klinikum weiter arbeiten zu können. Außerdem müssen ausreichende Beratungsmöglichkeiten bereit gestellt werden.“

DIE GRÜNEN kritisieren zudem, dass nicht alle Betroffenen ein formales Rückkehrrecht erhalten, sondern die außen vor gelassen werden, die in der Zeit vom 1.Januar 2001 (Einrichtung der Anstalt öffentlichen Rechts) bis 1. Juli 2005 (Fusion der beiden Uniklinika) bei Vertragsänderung gezwungen waren, aus dem Landesdienst auszuscheiden.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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