Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag sind die mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohungen gegen eine Frankfurter Rechtsanwältin und ihre Angehörigen unerträglich. „Es muss alles unternommen werden, um zu ermitteln, wer die Schreiben verfasst hat, und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der heutigen Sitzung des Innenausschusses. „Wer eine Anwältin bedroht, weil sie ihren Job macht, greift unseren demokratischen Rechtsstaat an. Es ist perfide, Menschen mit Gewalt gegen sie, ihre Angehörigen und insbesondere gegen Kinder zu drohen. Aus den Drohungen spricht eine Menschenverachtung, die die gesamte Gesellschaft alarmieren muss: Wir dürfen nicht zulassen, dass ein Klima aus Hass und Hetze entsteht, in dem Täter glauben, ungestraft solche Schreiben verfassen zu können. Sie müssen ermittelt, vor Gericht gestellt und mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden.“
„Innenminister Beuth hat heute im Innenausschuss über mehrere Themenkomplexe berichtet. Ungeachtet der Frage, ob es Zusammenhänge zwischen den Vorfällen gibt, müssen alle Komplexe lückenlos aufgeklärt werden“, so Frömmrich weiter. „Insbesondere die Vorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten wiegen schwer. Wer sich nicht an Recht und Gesetz hält, wer rechtsextremistische Bilder und Texte postet, wer unsere freiheitliche Grundordnung bekämpft, der kann nicht hessischer Polizeibeamter sein und muss mit den rechtsstaatlichen Mitteln, die zur Verfügung stehen, aus dem Dienst entfernt und strafrechtlich belangt werden. Solche Umtriebe schaden dem Ansehen der Polizei insgesamt und damit auch den mehr als 14.000 Polizeibeamtinnen und -beamten, die ihren Dienst engagiert, motiviert und rechtskundig erfüllen.“
„Wir sind zuversichtlich, dass die Landesregierung und auch die Staatsanwaltschaft – soweit unter Einhaltung der Strafprozessordnung und der Persönlichkeitsrechte Betroffener möglich –die Gremien des Parlaments über alle Vorfälle und den Fortgang der Ermittlungen informieren. Priorität hat die Ermittlung von Sachverhalten und die Sicherstellung von Beweismitteln, damit Schuldige konsequent bestraft und aus dem Dienst entfernt werden können.“
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