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30.10.2022

Berichterstattung des „ZDF Magazin royale“

Vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der Echtheit der Unterlagen erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner, zur Berichterstattung des „ZDF Magazin royale“:

„Die Schlussfolgerungen, die das „ZDF Magazin royale“ aus den als „NSU-Akten“ bezeichneten Bericht gezogen hat, decken sich mit den Bewertungen, die bislang aus unserer Sicht alle gezogen haben, die die Akten gelesen haben.

Die Unterlagen zeichnen ein desolates Bild über den Zustand des Verfassungsschutzes in den damaligen Jahren. Er war in keiner Weise auf die Herausforderungen eines zunehmenden Rechtsextremismus in unserem Land vorbereitet. Dabei wäre genau das seine Aufgabe gewesen: das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen für unsere Demokratie. Dieser Aufgabe ist er zu der damaligen Zeit nicht nachgekommen.

Neue Bezüge zum NSU können allerdings auch laut dem „Magazin Royale“ durch den Bericht nach bisherigen Erkenntnissen nicht hergestellt werden. Sollte sich daran etwas ändern, muss das Gegenstand weiterer Aufklärungsarbeit sein.

Beide Bewertungen – der desolate Zustand des Verfassungsschutzes und die fehlenden neuen Bezüge zum NSU – waren auch schon Gegenstand des für alle öffentlich zugänglichen Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschuss. Die Abgeordneten – gleich welcher Fraktion – sind also ihrer Arbeit gewissenhaft nachgegangen. Auch ist die Arbeit der Sicherheitsbehörden aktuell erneut Gegenstand von Untersuchungsausschüssen des Landtags.

Die Veröffentlichung des „ZDF Magazin Royale“ wirft erneut sehr grundsätzliche Fragen über die Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes auf. Denn zum einen gibt es ein berechtigtes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Zum anderen liegt es in der Natur der Sache, dass Ermittlungen und Beobachtungen der Sicherheitsbehörden nicht öffentlich geführt werden können. Daher steht es nicht im freien Benehmen Einzelner, ob solche Informationen veröffentlicht werden oder nicht.

Um dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dennoch in geeigneter Form gerecht zu werden, hat die Parlamentarische Kontrollkommission für den Verfassungsschutz auch einen Sonderermittler mit der erneuten Sichtung der Akten beauftragt. Dabei soll auch den in der Petition zur Freigabe der Akten aufgeworfenen Fragestellungen erneut nachgegangen werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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