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02.03.2012

Pflicht zur vollständigen Transparenz nach Auftragsvergabe - GRÜNE setzen sich durch

Dier  Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass die Landesregierung endlich eine ihrer wesentlichen Forderungen bei öffentlichen Auftragsvergaben erfüllt: „Nachdem sie sich monatelang mit teils haarsträubenden Begründungen gegen die nachträgliche Veröffentlichung vergebener Aufträge gewehrt hat, kommt sie unserer Forderung endlich nach“, stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Klose, fest. „Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg. Schritt für Schritt muss die Landesregierung ihre Vergabepolitik unseren Vorstellungen entsprechend korrigieren.“

DIE GRÜNEN hatten bereits mehrfach verlangt, dass vergebene Aufträge – wie in allen anderen Bundesländern – wenigstens anschließend veröffentlicht werden müssen (u.a. Antrag 18/3643). Die Landesregierung hatte diese sog. Ex-post-Transparenz damals mit der Begründung abgelehnt, bei einer Veröffentlichung bestehe „die Gefahr, dass Kartelle diese Information nutzen, um festzustellen, ob sie erfolgreich waren – oder wenn nicht, wie sie künftig besser funktionieren“. (Frankfurter Rundschau vom 25. Februar 2011).

„Diese Begründung war schon vor einem Jahr wenig glaubwürdig. Insgesamt begünstigt Transparenz Kartelle nicht, im Gegenteil, sie ist eine zentrale Voraussetzung für fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge“, stellt Klose fest. „Es wurde höchste Zeit, dass die Landesregierung ihren Fehler korrigiert.“

Antrag


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