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06.06.2016

NSU-Untersuchungsausschuss. Ex-Verfassungsschützer Temme bleibt unglaubwürdig

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag waren die Aussagen des ehemaligen hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiters Andreas Temme auch in seiner zweiten Befragung im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages von Erinnerungslücken und Widersprüchen geprägt. „Herr Temme hat bereits im Prozess vor dem Oberlandesgericht München und auch vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss widersprüchliche und zum Teil unplausible Angaben gemacht“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „das hat sich leider auch heute in Wiesbaden wiederholt.“

„Auch heute hat sich der Eindruck bestätigt, dass Herr Temme aus Angst um seine Karriere und seine Ehe seinen Aufenthalt im Internet-Café am Tattag und seinen regelmäßigen Verkehr auf einer Flirtkontakte-Internetseite verheimlichen wollte“, so Frömmrich weiter. „Davon sind offenbar alle seine Darstellungen zum zeitlichen Ablauf, seinem Verhalten in den Tagen danach und sein Erinnerungsvermögen gefärbt. Entgegen anderslautender Beteuerungen hat für ihn offenbar nicht im Vordergrund gestanden, zur Aufklärung beizutragen, sondern sich selbst nicht zu schaden. Angesichts der Dimension der Mordserie ist das nicht akzeptabel.“

„Dass ein Verfassungsschützer sich aus Angst vor Konsequenzen für seine Karriere nicht als Zeuge bei der Polizei meldet, ist eine schwere Verfehlung – immerhin ging es um die Aufklärung eines Mordes“, erläutert Frömmrich. „Aber auch in seiner Arbeit scheint Herr Temme nicht besonders pflichtbewusst vorgegangen zu sein. Der V-Mann Benjamin G., den er seinerzeit in seinen Berichten an den Verfassungsschutz als wertvolle Kontaktperson charakterisiert hatte, sei in Wirklichkeit eine schwache Quelle gewesen, sagt er heute. Das deckt sich mit den Angaben anderer Zeugen im Untersuchungsausschuss, wirft aber kein gutes Licht auf seine Arbeit als V-Mann-Führer.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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