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04.03.2015

Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften - GRÜNE: Vollständiges Adoptionsrecht ist geboten – gerade wegen des Kindeswohls

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Überzeugung, dass der alleinige Maßstab des Adoptionsrechts das Kindeswohl ist. „Darüber gibt es nicht nur in diesem Landtag große Einigkeit. Das gilt unserer Überzeugung nach dann aber auch für alle Adoptionen, gleich ob durch verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare oder durch Einzelpersonen. Für uns ist es daher geboten, dass das vollständige Adoptionsrecht auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet wird“, erklärt Kai Klose, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Nichts gebe Kindern mehr Kraft, Zuversicht, Mut und Zufriedenheit als die Liebe ihrer Eltern. „Liebe ist der wertvollste Schatz, den Eltern ihren Kindern weitergeben und diese Liebe vereint Eltern mit ihren Kindern, aber auch Eltern miteinander – ganz gleich, ob sie verheiratet oder unverheiratet, leibliche oder Adoptiveltern, verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare oder bunt gemischte Patchwork-Familien sind.“

Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zur sogenannten Sukzessiv-adoption im letzten Jahr unmissverständlich Bedenken zurückgewiesen. Es sei davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe, urteilte das Gericht. Dazu Klose: „Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nach sorgfältiger Prüfung für zulässig erklärt, dass ein Kind, das von einer lesbischen Frau oder einem schwulen Mann adoptiert worden ist, anschließend auch von ihrer Partnerin bzw. seinem Partner adoptiert wird. Man kann niemandem erklären, warum dann nicht auch die gemeinsame Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar möglich sein soll. Es gibt bereits eine Vielzahl von Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften, sogenannten Regenbogenfamilien, leben – sie brauchen die gleichen Rechte gegenüber den Menschen, die sie als ihre Eltern erleben.“

DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass die Frage des Adoptionsrechts gleichgeschlechtlicher Paare auf Bundesebene entschieden wird, nicht im Landtag. „Was wir hier in Hessen zu entscheiden haben, haben wir beispielsweise mit dem Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, der Antidiskriminierungsstelle oder der Aufarbeitung der Schicksale der Opfer des §175 im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits auf den Weg gebracht. In der Frage des Adoptionsrechts sind die Regierungsfraktionen aus CDU und GRÜNEN unterschiedlicher Auffassung.“ Diese unterschiedliche Auffassung wurde im Beschluss auch dokumentiert.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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