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11.05.2011

In Hessen müssen Auftragsvergaben nicht nachträglich veröffentlicht werden - GRÜNE zeigen völliges Unverständnis

Völliges Unverständnis zeigt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die heutige Ablehnung von CDU und FDP, öffentliche Auftragsvergaben auch in Hessen nachträglich veröffentlichen zu müssen. Dies – und damit die Korrektur des entsprechenden Runderlasses der Landesregierung aus dem Herbst – hatten DIE GRÜNEN u.a. als Konsequenz aus der fehlerhaften Auftragsvergabe der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) beantragt. In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses zeigten CDU und FDP keinerlei Einsicht.

Finanzminister Schäfer (CDU) hatte bereits vor Wochen eingeräumt, dass DIE GRÜNEN mit ihrer Kritik Recht hatten und sich dafür bedankt, dass so die fehlerhaften Auftragsvergaben gestoppt und dem Land Hessen bares Geld gespart werden konnte. „Ohne die verpflichtende nachträgliche Veröffentlichung von Auftragsvergaben, die die öffentliche Kontrolle erst ermöglicht, hätten wir die fehlerhaften Vergaben im Bereich der HZD nie aufdecken und so weiteren Schaden vom Landes Hessen abwenden können“, stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Kai Klose, fest. „Gerade diese Fälle belegen, dass rein interne Kontrollen eben nicht ausreichen. CDU und FDP haben aus unserer Aufdeckung der Fälle offenbar den Schluss gezogen, künftig solche Kontrollen, z.B. durch die Fraktionen im Hessischen Landtag, zu verhindern. Dies widerspricht all ihren Lippenbekenntnissen zu einem fairen und transparenten Vergaberecht!“

Finanzminister Schäfer (CDU) hatte sich in der Sitzung des Haushaltsausschusses zugänglicher als die Vertreter der Regierungsfraktionen gezeigt. DIE GRÜNEN fordern ihn deshalb auf, Nägel mit Köpfen zu machen und die nachträgliche Veröffentlichung wieder verpflichtend festzuschreiben.

„Hessen ist das einzige Bundesland, das die öffentliche Verwaltung nicht dazu verpflichtet, Auftragsvergaben nachträglich zu veröffentlichen. Es ist vollkommen unverständlich, warum CDU und FDP hier – gerade nach den Erfahrungen im vergangenen Herbst – aus dem Konzert der Länder ausscheren wollen“, so Klose. Dabei gebe es auch keinerlei Widerspruch zur vorherigen Veröffentlichung: „Es geht hier nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-als-Auch. Was spricht denn gegen eine nachträgliche Veröffentlichung, die z.B. auch der Zentralverband des deutschen Handwerks ‚unverzichtbar‘ nennt? Wem nützt eigentlich der Verzicht auf die nachträgliche Veröffentlichung?“ fragt Klose.

DIE GRÜNEN begrüßen, dass Finanzminister Dr. Schäfer im heutigen Ausschuss zugesagt hat, den kritisierten Runderlass mit der Überprüfung der Konjunkturprogramme nochmals auf den Prüfstand zu stellen. „Wir hoffen, er sorgt bis dahin auch in den eigenen Reihen für Einsicht und stellt damit seine eigene Glaubwürdigkeit wieder her“, so der GRÜNE Wirtschaftspolitiker.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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