Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedankt sich für die intensive Arbeit der Härtefallkommission des Landes Hessen für Flüchtlinge, die am Freitag ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 vorgelegt hat. „In 41 von 64 Fällen hat die Kommission beschlossen, den Innenminister um ein Aufenthaltsrecht zu ersuchen, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten eigentlich erschöpft waren“, so die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, Mürvet Öztürk. „Das betrifft insgesamt 83 Menschen, denen ein Bleiberecht gewährt werden soll, weil die Abschiebung ihnen nicht zuzumuten wäre.“
Die Härtefallkommission kann dem hessischen Innenminister vorschlagen, Menschen einen gesicherten Aufenthalt zu erteilen, die eigentlich keinen Rechtsanspruch darauf haben. Sie muss dabei aber bestimmte Regeln beachten. „Die Kommission musste auch 2013 leider in etlichen Fällen gegen ein Hierbleiben entscheiden, weil die Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern konnten“, erläutert Öztürk. „Das zeigt, wie sinnvoll die von uns GRÜNEN und der CDU auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung für die Härtefallkommission ist.“
Die Änderung sieht vor, dass als Härtefall ausnahmsweise auch anerkannt werden kann, wer seinen Lebensunterhalt nicht vollständig, sondern lediglich zum Teil eigenständig sichern kann. Öztürk: „Viele Flüchtlinge kommen traumatisiert oder krank nach Hessen und können schon deshalb nicht selbst vollständig für ihren Unterhalt aufkommen – wir wollen nicht, dass sie allein deswegen weggeschickt werden müssen, wenn sie sonst die Bedingungen erfüllen, als Härtefälle anerkannt zu werden.“
Die Änderung werde auch den Flüchtlingen nutzen, für die die Kommission ein Ersuchen an den Minister gestellt habe, dieser ihm aber mangels gesicherten Lebensunterhalts noch nicht entsprochen habe. „Es geht in der Regel um die Schicksale von Menschen, die schon seit Jahren in Hessen leben, aber durch das Raster des Rechts gerutscht sind und deshalb keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Ihnen wollen wir helfen.“
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