Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN freut sich über wichtige Verbesserungen, die das neue Härtefallkommissionsgesetz für einige lange in Deutschland lebende, oder gut integrierte Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus bringe. „Endlich wird der Realität Rechnung getragen und es können auch diejenigen als Härtefalle anerkannt werden, die aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder familiären Gründen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Das war nach der bisherigen Regelung nicht möglich“, erklärt Mürvet Öztürk, flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Gerade alleinerziehende Mütter, die bisher kein Aufenthaltsrecht erhalten konnten, werden von den neuen Regelungen profitieren.“
Den GRÜNEN war es darüber hinaus ein wichtiges Anliegen, dass die Entscheidungen in der Härtefallkommission künftig keine Zweidrittelmehrheit mehr benötigen. „Die hessische Härtefallkommission ist mit ihren 23 Mitgliedern ein großes Gremium und wird von einer breiten Mehrheit getragen. In Zukunft reicht eine einfache Mehrheit aus, um einen Härtefall als solchen anzuerkennen.“
Experten aus der Praxis hätten in der Landtagsanhörung die vorgesehenen Änderungen am Härtefallkommissionsgesetz der Koalition geschlossen begrüßt: „Insbesondere die Flüchtlings- und Menschrechtsorganisationen unterstützten unsere Vorhaben. Wir sind sehr erfreut, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit der CDU wieder eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die direkte Verbesserung für die Menschen in Hessen bringt.“
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