Inhalt

09.02.2010

GRÜNE begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV - Einführung von Mindestlöhnen als Konsequenz

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur notwendigen Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze. Als Konsequenz aus dieser  Entscheidung sehen DIE GRÜNEN die Einführung von Mindestlöhnen als dringend notwendig an.

„Wir treten für seriöse, nachvollziehbare und nach wissenschaftlichen Kriterien ermittelte Regelsätze ein. Die Berechnung der Regelsätze sowohl für Kinder als auch für Erwachsene muss transparent sein, das war sie bisher nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar festgestellt. Für Kinder muss es eigens für sie berechnete Sätze geben, denn sie sind keine kleinen Erwachsenen, Die finanziellen Zuwendungen müssen sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientieren“, fordert der arbeitsmarktpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet.

„Wir empfehlen der Bundesregierung dringend, so schnell wie möglich die notwendigen Anpassungen einzuleiten. Dies bedeutet unsere Auffassung nach eine Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene auf 420 Euro und für Kinder auf einen Betrag zwischen 280 und 360 Euro, je nach Alter.“

Wichtig ist  für DIE GRÜNEN als Konsequenz aus diesem Urteil außerdem die Einführung von Mindestlöhnen. „Wenn die Sätze folgerichtig erhöht werden, wird die Spanne zwischen dem Einkommen aus staatlichen Zuwendungen und erarbeitetem Gehalt immer geringer oder ist gar nicht mehr vorhanden. Das kann und darf nicht sein. Die Konsequenz muss die Einführung von Mindestlöhnen sein, die dazu führen, dass der Abstand von Löhnen zur Grundsicherung wieder hergestellt würde. Hier muss sich die Bundesregierung endlich bewegen“, fordert Marcus Bocklet.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

Kontakt