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25.02.2010

Falsche Auskünfte des Justizministers - GRÜNE fordern Konsequenzen

„Rechtfertigungsversuche in der Manier eines Winkeladvokaten“ wirft die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Justizminister Hahn (FDP) im Zusammenhang mit der „Affäre Wolski“ vor. Seine heute eingegangene Antwort auf den Brief der GRÜNEN sehen sie als „nicht tragbar“ an und werfen ihm vor, falsche Auskünfte gegeben zu haben. Sie fordern den Minister auf, angesichts der neuen Vorwürfe die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Karin Wolski zu prüfen und sie ab sofort bis zur Klärung der Vorwürfe nicht mehr als Prüferin im juristischen Staatsexamen einzusetzen.

„Herr Hahn versucht nach der Methode Wolski zu tricksen und irrezuführen.“ Auf die Frage des Abgeordneten Jürgens in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses, ob die Zeugin Marion L. angeboten habe, ihre Vernehmung in Deutschland durchzuführen, antwortete der Minister, die Zeugin habe der Staatsanwaltschaft ihre Vernehmung nicht angeboten. „Auch auf meine schriftliche Nachfrage hin hat er mit Schreiben vom heutigen Tage erneut mitgeteilt, die Zeugin habe ihre Vernehmung nicht angeboten. Dies steht im Gegensatz zu dem Fax des Rechtsanwalts des damaligen Anzeigeerstatters, das uns vorliegt.“

In dem Schreiben heißt es: ‚Sie ist bereit, für eine Vernehmung bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft nach Frankfurt zu kommen.‘  „Damit war eine entsprechende Erklärung der Zeugin weitergeleitet, das Angebot war bei der Staatsanwaltschaft angekommen und die Antwort des Ministers ist damit eindeutig falsch. Völlig absurd ist seine Darstellung, es habe sich nur dann um eine Erklärung der Zeugin handeln können, wenn die Rechtsanwälte eine Vertretung der Zeugin angezeigt und ihre Bevollmächtigung nachgewiesen hätten. Eine Zeugin im Strafverfahren  braucht keinen Rechtsbeistand oder Bevollmächtigten. Aus der zusätzlichen Angabe von Tagen, an denen sie ohnehin in Deutschland sei, ergibt sich zudem, dass die Rechtsanwälte Kontakt zur Zeugin gehabt haben müssen. Minister Hahn führt hier ein absurdes Theater auf“, wirft Andreas Jürgens dem Justizminister vor.

Die Tricksereien des Ministers seien deshalb besonders schwerwiegend, weil er in der gleichen Sitzung des Rechtsausschusses auch auf andere Fragen falsch geantwortet habe. So habe er hinsichtlich eines möglichen Disziplinarverfahrens gegen Karin Wolski u. a. behauptet, er dürfe als Justizminister gar kein Disziplinarverfahren gegen Richter einleiten. „Auch das ist falsch. Nach dem hessischen Disziplinargesetz kann jederzeit die übergeordnete Behörde ein Disziplinarverfahren an sich zu ziehen und selbst einleiten. Das Justizministerium hat mehrfach gegen hohe Richter Disziplinarverfahren einleitet, so gegen den ehemaligen OLG-Präsidenten Horst Henrichs oder in jüngerer Vergangenheit gegen die Präsidenten des Landgerichts Kassel oder Verwaltungsgerichts Kassel. Im Letzteren Fall hat das Ministerium sogar die Entfernung des Richters aus dem Dienst betrieben.“

„Das Ansehen der hessischen Justiz wird Tag für Tag durch immer neue Enthüllungen im Fall Wolski gefährdet. Wir fordern den Justizminister auf, jetzt endlich tätig zu werden. Nach unseren Informationen ist Wolski weiterhin als Prüferin in der Prüfung von Referendaren im zweiten Staatsexamen tätig. Die Vorstellung, dass ausgerechnet Karin Wolski Prüfungskandidaten erklärt, was richtig und falsch ist, ist geradezu absurd. Das Justizprüfungsamt ist direkt dem Justizminister unterstellt. Wir fordern Herrn Hahn auf, dafür zu sorgen, dass Karin Wolski nicht mehr als Prüferin eingesetzt wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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