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23.06.2009

CDU und FDP schränken Grundrechte der Bürger in Hessen weiter ein

Als „massiven Angriff auf die Bürger- und Freiheitsrechte“ der hessischen Bürgerinnen und Bürger beurteilen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf für die Novellierung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG). „Die geplanten Neuregelungen zu Kennzeichenlesegeräten, zu Telekommunikationsüberwachung bis hin zum Eindringen in Wohnungen ist nach unserer Auffassung und nach erster Durchsicht des Entwurfs nicht mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Kernbereichsschutz und zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren. Der Entwurf von CDU und FDP schränkt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv ein, so soll das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden. Dieser Entwurf ist eine Bankrotterklärung der FDP in Sachen Bürger- und Freiheitsrechten. Der Staat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern zwar ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren, dies darf aber nicht zu Lasten unserer freien und offenen Gesellschaft gehen“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

„Der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist entgegen der eigenen Behauptungen nicht das mordernste sondern eines der schärfsten Polizeigesetze der Bundesländer. Die nochmalige Verschärfung geschieht unter Beteiligung der FDP und entgegen deren Ankündigungen als Regulativ in der neuen Regierung zu wirken. Dass jetzt auch noch das ‚Einbrechen in Wohnungen‘ als Maßnahme der Gefahrenabwehr erlaubt werden soll, ist äußerst bedenklich“, so Frömmrich.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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