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20.03.2013

Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – GRÜNE: Schwarz-Gelb gefährdet die informationelle Selbstbestimmung

CD, Datenschutz, FinanzpolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat erhebliche Zweifel, ob der schwarz-gelbe Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und der Gesetzentwurf über das Landesamt für Verfassungsschutz den Anforderungen eines modernen Datenschutzes entsprechen. „Schwarz-Gelb schafft mit diesen Maßnahmen ohne Not die Möglichkeit, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu beeinträchtigen“, kritisiert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Bedenklich ist insbesondere, dass dynamische IP-Adressen, die Rückschlüsse auf das Surfverhalten zulassen und durch die Nutzerprofile erstellt werden können, zum Bereich der sogenannten Bestandsdaten zugeordnet werden sollen. De facto sind sie Verkehrsdaten.“ Bestandsdaten sind allgemeine Informationen, die Telekommunikationsanbieter über ihre Kunden speichern, beispielsweise den Namen, die Adresse und grundsätzliche Vertragsmodalitäten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf darf die Polizei diese beim Telekommunikationsdienst abfragen – anders als Verkehrsdaten, die dem Datenschutz unterliegen.

Die Änderungen des HSOG und des Verfassungsschutzgesetzes waren erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Regelung der Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz aufgehoben hat. Das Gericht hat eine gesetzliche Regelung gefordert, die zur Auskunft verpflichtet und eine Regelung, die durch Fachgesetze zur Auskunft berechtigt. Die Änderungen der Fachgesetze (HSOG und Verfassungsschutz-Gesetz) sind Thema der Plenar-Debatte.

DIE GRÜNEN kritisieren, dass eine so heikle Gesetzgebungsfrage über ein Fraktionsgesetz in den Landtag eingebracht wird, und den Fachleuten so die Möglichkeit der Regierungsanhörung verwehrt bleibt. „Wir hätten schon gern erfahren wie der hessische Datenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf beurteilt, insbesondere die Frage der IP-Adressen und die Zuordnung der Passwörter, PINs und PUKs zu den Bestandsdaten.“ Erstaunlich ist auch, dass sich der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen auf ein Bundesgesetz bezieht, das im Bundestag noch gar nicht beschlossen wurde sondern derzeit im Innenausschuss des Bundestages beraten wird da auch Änderungsanträge von CDU und SPD vorliegen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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