Nach der gestrigen Beratung im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss zur Frage, ob der Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr verbindlicher Bestandteil von Ausschreibungen werden sollte, zeigte sich Karin Müller, die verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enttäuscht über die Argumentationen von FDP und Landesregierung.
Für die GRÜNEN steht fest, dass der Wettbewerb durchaus Vorteile für die Kundinnen und Kunden bringt, dass Wettbewerb dafür aber immer unter fairen Bedingungen stattfinden muss. Dazu gehört, dass sich Bieter bei Ausschreibungen nicht durch Dumpinglöhne für ihre Beschäftigten ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Der Abgeordnete der FDP, Stephan Müller, argumentierte, dass es nicht liberale Politik sei, solche Vorschreibungen zu machen. Der Staatssekretär Saebisch (CDU) erklärte sogar, das von den Grünen geforderte Anliegen sei rechtlich nicht zulässig.
„Dabei fordern wir lediglich, dass die Landesregierung als Teil des Aufsichtsrates des RMV auf das Ausschreibungsverfahren hinwirkt, nicht mehr und nicht weniger. Zudem machte der Staatssekretär den Vorschlag, dass doch die Aufsichtsratsmitglieder der GRÜNEN einen entsprechenden Antrag einbringen sollten. Ist das Anliegen rechtswidrig oder einfach nicht gewollt?“
Die GRÜNEN hatten die Landesregierung aufgefordert, dass sie bei den hessischen Verkehrsverbünden darauf hinwirken möge, dass der Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr verbindlicher Bestandteil von Ausschreibungen wird. „Das ist gerade bei europaweiten Ausschreibungen von großer Bedeutung, damit auch ausländische Bewerber auf der gleichen Grundlage, zumindest was die Gehälter der Beschäftigten angeht, mitbieten und nicht die anderen Bewerber durch Lohndumping unterbieten.“
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