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12.11.2015

Behindertengleichstellungsgesetz: Anhörung bringt wertvolle Hinweise für spätere Neufassung

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bedankt sich bei den Anzuhörenden für die wertvollen Hinweise zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. „Allerdings kommt der Gesetzesentwurf der SPD eindeutig zu früh. Denn wir warten in den Ländern auf das Bundesteilhabegesetz aus dem SPD-geführten Sozialministerium“, erklärt Sigrid Erfurth, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion. „Das Bundesteilhabegesetz wird eine Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention enthalten, das ist richtig und wichtig. Bevor wir aber in den Ländern unterschiedliche Rechtslagen schaffen, sollten wir auf die bundesgesetzliche Regelung warten. Sie ist für Mitte 2016 angekündigt. Sonst müssten wir nächstes Jahr nochmals das Gesetz ändern. Das schafft rechtliche Unsicherheit bei den Betroffenen.“

Der Entwurf der SPD habe zudem einige Unstimmigkeiten. „Anscheinend weiß die SPD nichts von Inklusionsbeirat, der im Juli 2016 erstmals zusammentrat. Sonst würde sie nicht einen zusätzlichen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung schaffen wollen. Hier hat die Landesregierung bereits gehandelt. Der Aufbau einer Doppelstruktur würde den Menschen mit Behinderung nichts nützen“, so Erfurth weiter. „Dennoch lieferte die Anhörung heute viele sachliche Hinweise, die wir bei einer Gesetzesnovelle nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes entsprechend prüfen werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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