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10.05.2016

Beamtenbesoldung: Bezüge sollen zum 1. Juli 2016 um ein Prozent steigen

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute den Entwurf des „Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016)“ in den Landtag eingebracht (Drucksache 19/3373). „Mit dem Gesetzentwurf werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten zum 1. Juli um ein Prozent erhöht. Angesichts der aktuellen Inflationsrate von nahe null Prozent handelt es sich dabei um eine Reallohnsteigerung. Die Erhöhung liegt in diesem Jahr aber unterhalb der Gehaltssteigerung für die Tarifbeschäftigen. Im langfristigen Vergleich gibt es allerdings fast keine Unterschiede. Die Löhne der Tarifbeschäftigten sind im Vergleich zum Jahr 2000 um insgesamt 28,91 Prozent gestiegen, die Besoldung der Beamten im gleichen Zeitraum um 27,91 Prozent angewachsen. Die Beamtenbesoldung ist nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien mit dem Alimentationsprinzip vereinbar. Dennoch wissen wir, dass viele Beamtinnen und Beamten mehr erwartet haben und wir ihnen einen spürbaren Beitrag zur Konsolidierung des weiterhin defizitären Landeshaushalts abverlangen“, so die Fraktionsvorsitzenden von CDU und GRÜNEN, Michael Boddenberg und Mathias Wagner.

Der Gesetzentwurf werde bereits in der Plenarsitzung des Hessischen Landtags nach Pfingsten in erster Lesung beraten werden. „Angehoben werden neben den Grundgehältern unter anderem auch die Anwärterbezüge, die Familienzuschläge, Amtszulagen, die Mehrarbeitsvergütungssätze und die Kindererziehungszuschläge“, erläuterten Boddenberg und Wagner. Außerdem solle mit dem Gesetz eine neue Zulage für Beamtinnen und Beamten geschaffen werden, die kurz vor der Pensionierung stehen und ihren Dienst im besonderen öffentlichen Interesse verlängern. „Durch dieses Instrument können wir auf besondere Personalbedarfe in der öffentlichen Verwaltung besser reagieren“.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Auf der einen Seite erwarten die Beamtinnen und Beamten zu Recht, dass ihre gute und engagierte Arbeit auch finanziell wertgeschätzt wird. Auf der anderen Seite nimmt das Land Hessen weiterhin Jahr für Jahr neue Schulden auf und lebt somit auf Kosten kommender Generationen. In dieser Abwägung haben wir uns unter Wahrung des Alimentationsprinzips für eine Begrenzung des Anstiegs der Besoldung entschieden“.

Die Regierungsfraktionen verweisen darauf, dass in den vergangenen fünfzehn Jahren die Beamtinnen und Beamten dennoch an Kaufkraft deutlich zugewonnen haben. Die Besoldungserhöhungen lägen in diesem Zeitraum mehr als sechs Prozentpunkte über der Steigerung der Verbraucherpreise. Bei der Jahresbruttobesoldung lägen die hessischen Beamtinnen und Beamten außerdem bundesweit fast durchgehend über dem Durchschnitt der Besoldung in Bund und Ländern. „Wir haben uns sehr genau damit auseinandergesetzt, was das Bundesverfassungsgericht zur angemessenen Alimentation vorgegeben hat. Mit unserem Gesetzentwurf wenden wir die Kriterien des Gerichts an. Wir können mit konkreten Zahlen belegen, dass die Besoldung in Hessen den verfassungsmäßigen Vorgaben zur Alimentation entspricht. Wir verstehen aber natürlich auch, dass viele mehr erwartet haben.“

Die Begrenzung bei der Steigerung der Bezüge, die den Beamtinnen und Beamten angesichts der Haushaltslage abverlangt würden, sollte aus Sicht der beiden Fraktionen auch für die Diäten der Landtagsabgeordneten gelten. „Daher werden wir den anderen Fraktionen vorschlagen, den Anstieg der Bezüge der Abgeordneten ebenfalls auf 1 Prozent zu begrenzen.“


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