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04.06.2013

Anhörung zum Schuldenbremsengesetz zeigt: Jetzige Fassung untauglich

Die heutige Anhörung zeigt aus Sicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits zu Beginn, dass das von Schwarz-Gelb vorgelegte Schuldenbremsengesetz in der jetzigen Fassung „untauglich“ ist. „Damit die Neuverschuldung bis 2020 tatsächlich vollständig abgebaut werden kann, benötigt der Gesetzentwurf eine gründliche Überarbeitung von A bis Z“, fordert der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Frank Kaufmann. „Die amtierende Landesregierung ist für eine Verdoppelung der Landesschulden auf 42 Milliarden Euro verantwortlich. Sie ist offensichtlich nicht mehr in der Lage, sich glaubhaft von der Politik auf Pump zu verabschieden.“

DIE GRÜNEN verweisen auf die zahlreichen Kritikpunkte, die von einem breiten Spektrum an Experten vorgetragen wurden. So werde von Rechnungshof und  der Wissenschaft kritisiert, dass das für die Beamtenpensionen vorgesehene Sondervermögen mit Krediten gespeist werden dürfe. „Ein Vermögen auf Kredit finanzieren – eine solch absurde Vorstellung ist typisch für die Verschuldungspolitik von CDU und FDP in Hessen“, kommentiert Frank Kaufmann.

Weitere Kritiker in der Anhörung bezweifelten, dass mit dem Gesetz überhaupt ein nachhaltiger Abbau der Neuverschuldung bis 2020 möglich sei. Ebenso wurden die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausnahmeregelungen angegriffen. „Die Wissenschaft hat Argumente gegen die komplexen Bestimmungen zusammengetragen, mit denen Wirtschaftskrisen und andere Ausnahmesituationen bewältigt werden sollen.“

„Hessen benötigt eine Schuldenbremse, die tatsächlich zu einem Haushalt ohne neue Schulden führt, und uns gleichzeitig ermöglicht, angemessen auf Notfälle und konjunkturelle Krisen zu reagieren. Davon ist der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen meilenweit entfernt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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