Mindestens in einem Punkt sieht sich der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, von Justizminister Hahn (FDP) in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses zum „Fall Wolski“ „unzutreffend“ informiert. Justizminister Hahn (FDP) hatte auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten erklärt, ein Angebot der Zeugin Marion L. zur Vernehmung in Deutschland habe es nicht gegeben. Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer heutigen Ausgabe von einem Fax, in dem ein Anwalt die Bereitschaft der Zeugin dazu mitteilte. In einem Brief verlangt Jürgens jetzt bis Donnerstag, den 25. Februar 2010, 12 Uhr, Aufklärung vom Justizminister.
DIE GRÜNEN wollen wissen, ob es dieses Angebot der Zeugin gab und warum die Staatsanwaltschaft nicht darauf einging. Besonders dringenden Klärungsbedarf sieht Andreas Jürgens bei der Frage, warum Hahn behauptete, ein entsprechendes Angebot habe es nicht gegeben. Von besonderem Interesse ist für DIE GRÜNEN außerdem, seit wann dem Ministerium dieses Fax von 27. August 2008 bekannt war und ob es im Bericht der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft erwähnt wurde.
„Von den Antworten des Ministers werden wir es abhängig machen, ob es weitere parlamentarische Initiativen der GRÜNEN geben wird“, kündigt Jürgens an. Hahn müsse sicherstellen, dass künftig Falschinformationen des Landtags unterblieben.
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