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18.11.2010

Änderung der Hessischen Gemeindeordnung - GRÜNE: Forderungen der Linksfraktion größtenteils abenteuerlich

Das Beste an den von der Linksfraktion beantragten Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Passagen, die aus dem Gesetzentwurf der GRÜNEN aus dem Jahr 2008 abgeschrieben wurden. Hier geht es um die Möglichkeit, Petitionen an die Gemeinde zu richten, Beteiligungsformen für Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu schaffen und die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Das Wahlrecht mit 16 Jahren war von Rot-Grün eingeführt und von Schwarz-Gelb wieder abgeschafft worden.

Die Vorschläge zu den kommunalen Finanzen sehen DIE GRÜNEN als „verantwortungslos“ an. „Sie nehmen Abstand von der Forderung, dass kommunale Haushalte grundsätzlich ausgeglichen sein sollen. Und der Vorschlag, die Leistungsfähigkeit der Kommunen im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Betätigung unberücksichtigt zu lassen, ist haushaltspolitische grob fahrlässig. Und bei den konkreten Angaben der Kosten für die verpflichtende Einstellung von Gleichstellungs- und Energiebeauftragten kneift sie einfach“, kritisiert die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin.

DIE GRÜNEN fordern angesichts der finanziell prekären Situation der Kommunen ihre Einnahmen zu verstetigen. „Dazu gehört der von uns GRÜNEN geforderte Schutzwall für die Kommunen bei der Schuldenbremse, aber auch eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs. Zudem muss es eine aufgabengerechte Finanzausstattung von Bund und Land für die an die Kommunen übertragenen Leistungen geben“, fordert Ellen Enslin.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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