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12.02.2015

Kommunalrechtsreform - GRÜNE: Konstruktiver Dialog soll Änderungen noch vor den Wahlen 2016 ermöglichen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Anhörung zur Modernisierung des Dienstrechts für kommunale Wahlbeamte mit Interesse verfolgt. „Wir werden die Vorschläge mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und darüber nachdenken, welche Ergänzungen und Änderungen Verbesserungen bringen können“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN. Ein konstruktiver Dialog mit allen Beteiligten soll ermöglichen, dass der Gesetzentwurf bereits bei der Kommunalwahl 2016 greift.

Der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN sieht Änderungen bei der Altersversorgung für Bürgermeister, Landräte und hauptamtliche Beigeordneten vor. „Nach derzeitigem Recht erhält ein kommunaler Wahlbeamter ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens – möglicherweise nach nur einer Amtszeit von sechs Jahren – eine Mindestversorgung von 35 Prozent, unabhängig von seinem Alter. Wir wollen, dass künftige kommunaler Wahlbeamter die Versorgung nur erhalten, wenn er als Beamter auf Zeit eine Amtszeit von acht Jahren erreicht und das 60. Lebensjahr (abschlagsfrei) bzw. das 55. Lebensjahr (mit Abschlägen und auf Antrag) vollendet hat. Wer früher ausscheidet, hat aber weiterhin einen Anspruch auf Übergangs- und Altersgeld.“

Außerdem sollen künftig auch Menschen ab 18 Jahren und über 65 Jahre für kommunale Spitzenpositionen wählbar sein. Dazu Goldbach: „Wir sind der Überzeugung, dass nicht das Alter, sondern die fachliche Qualifikation entscheidend sein sollte. Jede Altersgrenze wäre willkürlich. Die Entscheidung soll dann alleine bei den Wählerinnen und Wählern liegen.“ Außerdem werde mit der Aufhebung der Altersgrenzen geltendes EU-Recht umgesetzt, das die Altersgrenzen als Diskriminierungen sieht.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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