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10.03.2015

Kommunalrechtsreform

Alexander Bauer und Jürgen Frömmrich: „Wir haben die Anhörung genau ausgewertet und unseren Gesetzentwurf im Sinne der Kommunen verbessert“ – „Beamtinnen und Beamte sollen frei entscheiden, ob sie die Wahlleistungen durch Zusatzbeitrag weiterhin über die Beihilfe abdecken.“

Mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften haben die Landtagsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2016 Neuerungen insbesondere für das Alter der Wahlkandidaten und die Altersversorgung kommunaler Wahlbeamter vorgesehen. Nach der Anhörung im  Innenausschuss haben die Fraktionen heute einen Änderungsantrag eingebracht (Landtagsdrucksache 19/1710). Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte der Landtag auf Initiative der Koalition aus CDU und GRÜNEN die Möglichkeiten der Kommunen verbessert, durch eigene Unternehmen an der Energiewende mitzuarbeiten und den Breitbandausbau voranzubringen. Weitere Änderungen des Kommunalrechts sollen 2015 folgen.

„Wir freuen uns, dass wir zur nächsten Kommunalwahl 2016 einige wichtige Neuregelungen umsetzen können. Uns war es wichtig, die Anhörung genau auszuwerten. Das haben wir getan und wichtige Anregungen aufgegriffen“, erklärten die innenpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Alexander Bauer und Jürgen Frömmrich. Mit dem Änderungsantrag werde für alle, die ab März 2016 erstmals neu in ein kommunales Wahlamt gewählt werden, die Altersversorgung maßvoll angepasst: Künftig werden Pensionen erst ausbezahlt, wenn mindestens acht Jahre lang ein kommunales Wahlamt ausgeübt und ein Mindestalter von 50 Jahren (Ruhegehalt mit Abschlägen) bzw. 55 Jahren (abschlagsfreies Ruhegehalt) erreicht worden ist.

„Die Neuregelung der Altersversorgung der Wahlbeamten soll die Versorgung kommunaler Wahlbeamten maßvoll an die Regelungen anderer Länder und anderer Berufsgruppen anpassen und die Kommunen zukünftig bei Versorgungszahlungen entlasten. Und wir schließen die Einzelfälle aus, in denen schon sehr junge Wahlbeamte nach nur einer Wahlperiode lebenslang hohe Pensionen erhalten. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich über diese Privilegien zu Recht beklagt“, ergänzte Jürgen Frömmrich.

Alexander Bauer ergänzte: „Die Bereitschaft, in kommunalen Wahlämtern Verantwortung für das Gemeinwesen vor Ort zu übernehmen, ist ein Schlüssel für den Erfolg unseres Landes. Besoldung und Versorgung der Kommunalpolitiker können nicht den Ausschlag geben für kommunales Engagement. Wer aber sich für ein kommunales Wahlamt zur Verfügung stellt und dafür eine sichere Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgibt, der wird künftig die Möglichkeit erhalten, nach Ausscheiden aus dem kommunalen Wahlamt in den öffentlichen Dienst zurückzukehren. Außerdem wird es nach dem Ausscheiden ein Übergangsgeld geben. Das hilft auch denen, die aus der Wirtschaft in ein Wahlamt gekommen sind.“

„Das Rückkehrrecht für Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen ist ein Schlüssel, auch weiterhin Kandidaten aus dem öffentlichen Dienst für kommunale Wahlämter zu finden“, betonten Frömmrich und Bauer. „Wer die Altersgrenzen oder die Mindestdauer der Amtsausübung als Ruhegehaltsvoraussetzung verfehlt, der erhält mit Erreichen der Altersgrenze ein verbessertes Altersgeld oder wird bei einer Amtsdauer von weniger als fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch hiermit greifen wir Hinweise aus der Anhörung auf. Außerdem schaffen wir für aus dem Amt geschiedene kommunale Wahlbeamte, die die Ruhegehaltsvoraussetzungen nicht erfüllen, einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Zuschusses zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.“

Alexander Bauer und Jürgen Frömmrich stellen klar, dass es keine Verschlechterung bereits gewählter Bürgermeister, Landräte und anderer kommunaler Wahlbeamter geben wird: „Ausdrücklich ausgenommen von der Neuregelung sind selbstverständlich bereits ins Amt gewählte Kommunalpolitiker. Das gilt auch dann, wenn sie in ein anderes kommunales Wahlamt wechseln.“

Mit dem Änderungsantrag greifen die Fraktionen außerdem eine Bitte des Hessischen Innenministers Peter Beuth auf und schaffen eine Rechtsgrundlage, dass Beihilfeberechtigte gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags auch künftig Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer) im Rahmen der Beihilfe erhalten können. „Das ist ein sehr gute Lösung, die allen Beamtinnen und Beamten helfen wird. Sie können sich frei entscheiden, ob sie die Wahlleistungen durch Zusatzbeitrag weiterhin über die Beihilfe abdecken, ihn über eine private Versicherung finanzieren oder auf die Wahlleistungen verzichten. Wir können damit ausschließen, dass Wahlleistungen nur gegen im Einzelfall teure private Zusatzversicherungen erreicht werden könnten. Gleichzeitig können wir den Haushalt im vorgesehenen Umfang entlasten“, erklärten Alexander Bauer und Jürgen Frömmrich abschließend.


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