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07.04.2016

Abweisung Schadenersatzklage von EnBW in Bonn: GRÜNE: AKW-Betreibern steht kein Schadenersatz zu

Die GRÜNE Landtagsfraktion hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass das Bonner Landgericht gestern eine Schadenersatzklage von EnBW abgewiesen hat. Da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege, sei zum jetzigen Zeitpunkt nur eine erste Einschätzung möglich. „Die Klageabweisung in Bonn zeigt die Tendenz der Gerichte, die Schadenersatzklagen der Atomkraftwerk-Betreiber als unberechtigt anzusehen. Das bestätigt unsere Auffassung, dass den Unternehmen aus dem Atom-Moratorium kein Schadensersatz zusteht“, erklärt Frank Kaufmann, Obmann der GRÜNEN im Biblis-Untersuchungsausschuss.

RWE habe nach dem Abfahren von Biblis A erst einmal zwei Wochen mit der Erhebung der Klage gewartet. Dann habe RWE das Kraftwerk nicht wieder hochgefahren, obwohl es seit Klageerhebung erlaubt war. „Die AKW-Betreiber hatten kurz nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima große Angst vor Imageverlusten. Es ist unverständlich, dass RWE für die Konsequenzen dieser eigenen Entscheidungen Schadensersatz vom Steuerzahler verlangt. Schließlich haben damit sowohl RWE als auch EnBW bewusst auf die Ausschöpfung aller ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten verzichtet“, so Kaufmann weiter.

Aus GRÜNER Sicht sei es ein Skandal, dass die AKW-Betreiber erst Milliarden mit der hochris-kanten Atomenergie verdient haben und nun auch vom Ausstieg zusätzlich profitieren wollen. Kaufmann stellt fest: „Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass dies nun in einem ersten von vielen Verfahren nicht gelungen ist. Wir sind hoffnungsvoll, dass auch die anderen Verfahren ähnlich ausgehen und somit der dringend notwendige Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland von der Atomlobby nicht weiter angegriffen werden kann.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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