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15.12.2016

Innenminister müssen Sicherheitslage und ihren Afghanistan-Beschluss überprüfen

„Angesichts der erheblichen und ernstzunehmenden Zweifel an der Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung ist die gestern vom Bundesinnenministerium veranlasste Sammelabschiebung nach Afghanistan eine politische Inszenierung zu Lasten der abgelehnten Asylbewerber“, stellen die Vorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen, Daniela Wagner und Kai Klose, fest. „Die Sammelabschiebungen nach Afghanistan, denen ​ Bundesinnenminister de Maizière das Wort redet, sind mit der Einzelfallprüfung unseres Asylrechts nicht vereinbar und werden von uns abgelehnt. Wir fordern die Bundesregierung auf, Abschiebungen und die damit verbundenen menschlichen Schicksale nicht noch einmal zum Gegenstand politischer Inszenierung zu machen!“

DIE GRÜNEN äußern erhebliche Zweifel an der Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan und der Fortdauer des einstimmigen Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) vom Dezember 2015, der Rückführungen in einige „sichere Regionen“ Afghanistans für möglich erklärt hat. „Die Berichterstattung aus Afghanistan legt den Schluss nahe, dass die Lagebeurteilung des ​ Bundesinnenministeriums und des Auswärtige Amtes die derzeitige Sicherheitssituation nicht mehr korrekt beschreibt. Deshalb muss die Bundesregierung ihre Lageeinschätzung überprüfen und die Innenministerkonferenz ihren Beschluss gegebenenfalls korrigieren“, so DIE GRÜNEN.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass die Entscheidungen über Asylanträge und damit über die Ausreisepflicht auf Grundlage dieser Lageeinschätzung des Bundes erfolgt. „Das ist der Hebel, um dauerhafte Veränderungen zu erreichen.“

„Unabhängig davon gilt für uns GRÜNE, dass im Falle der rechtskräftigen Ablehnung von Asylanträgen freiwilligen Ausreisen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IOM vor Ort weiter der Vorzug gegeben wird, wie wir es in Hessen in aller Regel praktizieren.“ Dabei gelte insbesondere, wie im Landtagsbeschluss gestern auch niedergelegt, dass angesichts der veränderten Sicherheitslage in Afghanistan jeder Einzelfall von den zuständigen Bundesbehörden entlang der internationalen, europäischen und deutschen Regeln geprüft werde. „Das betrifft insbesondere die individuelle Bedrohung rückzuführender Personen, den besonderen Schutz Minderjähriger, die Rechte von Familien, die besondere Lage alleinstehender Frauen, eine schwere Erkrankung und das Recht jedes Einzelnen, alle verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen.“


Jochen Ruoff
Politischer Geschäftsführer und Pressesprecher von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen
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