1. In zahlreichen hessischen Kommunen steht die Neuvergabe von Konzessionsverträgen für die örtlichen Strom- und Gasnetze an. Die Kommunen haben zu entscheiden, welcher Energieversorger ihr örtliches Strom- bzw. Gasnetz künftig betreiben wird. Damit stehen die Kommunen im Land vor einer neuen Herausforderung. Es besteht die Chance, vor Ort die Weichen für eine zukunftsfähige Energieerzeugung und –versorgung zu stellen und damit einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
2. Die Mehrheit der Konzessionsnehmer in Hessen sowohl bei den kommunalen Strom- als auch bei den Gasnetzen besteht bisher direkt oder indirekt aus den marktbeherrschenden Energiekonzernen e.on und RWE. Dies führt zu Wettbewerbseinschränkungen und hemmt die Förderung einer alternativen, dezentralen Energieversorgung.
3. Die Kommunen haben mit der Neuvergabe der Konzessionsverträge jetzt die Chance eine energiepolitische Wende einzuleiten. Dazu stehen ihnen zwei Handlungsoptionen zur Verfügung. Erstens sie vergeben die Konzessionen weiterhin an bestehende oder neue Netzbetreiber. Zweitens sie rekommunalisieren den Netzbetrieb, d. h. sie betreiben die kommunalen Netze wieder selbst.
4. Entscheidet sich eine Gemeinde für das Fortführen eines Konzessionsvertrages mit dem bestehenden oder einem neuen Netzbetreiber, sollte die Verhandlungsposition der Kommune gestärkt werden. Anhand eines GRÜNEN Musterkonzessionsvertrags wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kommunen bei diesen Verhandlungen unterstützen. Ziel ist es, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden mit elektrischer Energie vertraglich abzusichern. Im Sinne eines nachhaltigen Netzbetriebs ist vom Konzessionsnehmer sicherzustellen und nachzuweisen, dass die für die Netzerneuerung notwendigen Investitionen in angemessener Höhe getätigt werden.
5. Im GRÜNEN Muster-Konzessionsvertrag bekennen sich Netzbetreiber sowie Kommune zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).
6. Insbesondere sind folgende Punkte im GRÜNEN Muster-Konzessionsvertrag hervorgehoben:
7. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen die Kommunen bei der zweiten Möglichkeit der Rekommunalisierung von Netzen für Strom und Gas und der Gründung oder dem Rückkauf eigener Stadtwerke zur Wettbewerbsförderung und im Sinne einer dezentralen, lastnahen Energieerzeugung.
8. Mit eigenen Stadtwerken gewinnen die Kommunen neue wirtschaftliche und strategische Handlungsspielräume. Die Gewinne aus dem Netzbetrieb fließen nicht mehr an Dritte, sondern an die Kommunen. Kommunale Energieversorgungsunternehmen sind zudem wichtige Arbeitgeber und vergeben Aufträge und Investitionen überwiegend an Unternehmen in der Region. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung.
Die Kommunen haben mit dem eigenen Betrieb der Stromnetze und der Stadtwerke unmittelbar Einfluss auf die gezielte Förderung von Erneuerbarer Energien und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum regionalpolitischen Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit. Insbesondere bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist die verbrauchernahe Versorgung wichtig, da Wärme nur über kurze Strecken transportiert werden kann.
9. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich dafür aus, dass sich die hessischen Kommunen an der Energieversorgung beteiligen. Die aktuelle Tendenz vieler Kommunen in Deutschland, wieder Stadtwerke zu gründen und Netze zurückzukaufen, bestätigt den Willen sich unabhängig von den marktbeherrschenden Energiekonzernen zu machen. Um den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu erhöhen, fördern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher die Betätigung der Gemeinde bei der Energieversorgung. Diese Förderung muss insbesondere in Richtung erneuerbarer, umweltverträglicher und verbrauchsnaher Energieerzeugung vorangetrieben werden.