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04.07.2015
Landesarbeitsgemeinschaften, Parteirat

Kommunen und Anwohner müssen an Windkraftstandorten partizipieren

  1. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich an den Windkraftanlagen in ihrer Region, die auf landeseigenen Flächen errichtet werden, zu fairen Bedingungen beteiligen können, beispielsweise über Bürgerenergiegenossenschaften. Bei der Pachtvergabe muss sichergestellt werden, dass im Bieterverfahren angekündigte Beteiligungsmöglichkeiten später auch umgesetzt werden. Das Land wirkt dazu auf die Einhaltung vertraglicher Regelungen hin.
  1. Den betroffenen Kommunen ist ein Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen, die sich auf dem Eigentum von Hessen-Forst befinden, zu zahlen.