Demokratie bedeutet nicht nur wählen. Sie bedeutet auch, demokratische Grundwerte zu verteidigen, wenn sie angegriffen werden. Spätestens mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sollte allen klar geworden sein, dass die AfD solch einen Angriff auf die Demokratie darstellt. Deshalb muss das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit bekommen, die AfD zu überprüfen. Hierfür werben wir bei den anderen demokratischen Parteien für entsprechende Mehrheiten. Wir respektieren, dass noch nicht alle ihre Meinungsbildung zur Einleitung eines Verbotsverfahrens abgeschlossen haben. Auch uns geht es nicht um Aktionismus. Wir dürfen aber auch nicht warten, bis es zu spät ist.
Zahlreiche Funktionärinnen der AfD relativieren oder leugnen die Verbrechen des Nationalsozialismus, hetzen gegen Migrantinnen, LSBTQIA*-Personen, Musliminnen, Jüdinnen, Menschen mit Behinderung und Menschen, die sich für eine gerechte Welt einsetzen. Die AfD verfolgt ein ethnisch-nationalistisches, autoritäres Gesellschaftsbild, das auf der Ungleichheit zwischen Menschen beruht. AfD-Funktionär*innen sprechen dem demokratischen Rechtsstaat seine Legitimität ab. Mit den aufgezählten Punkten und weiteren stellt die AfD eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Ein Verbotsverfahren wäre ein klares Signal, dass unser Rechtsstaat nicht tatenlos zusieht, wenn verfassungsfeindliche Kräfte an der Aushöhlung der Demokratie arbeiten.
Für uns als GRÜNE ist klar: Ein Verbot der AfD allein reicht nicht aus, um den Rechtsextremismus in diesem Land zu bekämpfen. Wir müssen durch gute Politik den Rechtsextremisten den Nährboden entziehen, der ihren menschenfeindlichen Erzählungen Zulauf verschafft. Auch alle Bürger*innen sind gefordert, sich für unsere Demokratie einzusetzen und sich klar von den Feinden unserer Demokratie zu distanzieren. Doch das befreit uns nicht von der Verantwortung, auch die rechtlichen Mittel zu nutzen, die uns die Verfassung gibt. Wer die Demokratie bekämpft, der muss gestoppt werden, bevor es zu spät ist.
Ein Verbot der AfD würde der Partei den Zugang zu staatlicher Parteienfinanzierung entziehen. Es würde diesen finanziellen Zufluss stoppen und der Partei somit erhebliche Ressourcen entziehen, damit Demokratiefeindlichkeit nicht mit Steuermitteln finanziert wird. Zudem würde ein Verbot auch den rechtlichen Schutz entziehen, den das Parteienprivileg im Grundgesetz gewährt. Das bedeutet im Konkreten: Sie hätte keine politische Immunität mehr. Behörden dürften ihre Strukturen, Treffen, Publikationen und Finanzflüsse wie bei jeder anderen extremistischen Vereinigung konsequent verfolgen. Auch Ersatz- oder Tarnorganisationen, die unter neuem Namen dasselbe Ziel verfolgen, könnten sofort verboten werden. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Werbung oder Online-Inhalten dürfte untersagt oder gelöscht werden, da die Partei dann keinen Anspruch mehr auf Meinungs- oder Versammlungsfreiheit im parteilichen Kontext hätte.
Deshalb möge der Parteirat Folgendes beschließen:
Es braucht eine koordinierte, föderal abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe sollte eingesetzt werden, um zusätzlich zum bereits vorliegenden Material des Bundesverfassungsschutzes systematisch Belege, Erkenntnisse und Dokumentationen zu sammeln, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtlich fundiert vorbereiten. Ziel ist es, belastbares und gerichtsfestes Material zusammenzutragen, das die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei eindeutig belegt.
Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und sollte aktiv ein Verbotsverfahren vorbereiten und es dann auch zeitnah einleiten. Sie sollte Expert*innen aus Verfassungsschutz, Justiz und Wissenschaft beauftragen, juristisch verwertbare Beweise zu sichern und auszuwerten. Damit wird eine rechtssichere Grundlage für einen erfolgreichen Verbotsantrag geschaffen.
Drei Institutionen sind antragsberechtigt für die Überprüfung der AfD vor dem Verfassungsgericht – Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat. Es ist jetzt an der Zeit, dass sie ernsthaft daran arbeiten, dass ein Verbotsantrag gestellt werden kann. Die Entscheidung über einen solchen Antrag darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern muss im Interesse der Demokratie zügig, verantwortungsvoll und mit breitem Rückhalt getroffen werden. Dabei darf es nicht um Aktionismus gehen, sondern um ein gemeinsames Handeln der demokratischen Parteien. Hier ist auch die hessische Landesregierung gefordert.