Ein Jahr Hartz IV – Bilanz und Konsequenzen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben auf Bundesebene die Hartz-Gesetze entscheidend mitberaten. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung für erwerbsfähige Arbeitssuchende sahen die GRÜNEN als ersten Schritt hin zu einer Grundsicherung als richtig an. Seit dem 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch (SGB) II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – besser bekannt als Hartz IV − nun ein Jahr in Kraft. Zeit, kritisch Bilanz und erste politische Konsequenzen zu ziehen.
Es war überfällig, die Verschiebebahnhöfe zwischen Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu beenden und den Drehtüreffekt zwischen Ämtern und Behörden künftig auszuschließen. Die Etablierung eines individuellen Fallmanagements, das eine Gesamtsicht auf die Lebensumstände und die Erfordernisse der arbeitslosen Menschen ermöglicht, war ein zentraler Teil der Reform. Die Hoffnung, durch Hartz IV die Arbeitslosigkeit drastisch zu senken, wurde von uns GRÜNEN nie geteilt. Schließlich können arbeitslose Menschen nur in Jobs vermittelt werden, wenn es welche gibt. Allerdings wird allein aus statistischen Gründen die Zahl der registrierten Arbeitslosen sinken. So ist damit zu rechnen, dass Arbeitslose, die keine Leistungen erhalten, sich auch nicht arbeitslos melden. Außerdem fallen seit dem 1. Januar 2005 Personen aus der Arbeitslosenstatistik, wenn sie sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder in einer Arbeitsgelegenheit (z. B. Ein-Euro-Jobs) befinden. Doch gerade bei den Ein-Euro-Jobs ist es höchst fraglich, ob aus ihnen heraus eine dauerhafte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann.
Es war politisch gewollt, dass erwerbsfähige SozialhilfeempfängerInnen in der Arbeitslosenstatistik vorkommen: weg vom Sozialamt, hin zur Arbeitsverwaltung. Der Deutsche Städtetag hatte dabei frühzeitig darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung geschätzten Zahlen viel zu niedrig seien und eher auf den Wünschen des Finanzministers denn auf einer seriösen Kalkulation beruhten. Darüber hinaus spiegelt sich in der hohen Inanspruchnahme ein – von uns angestrebter – Abbau der verdeckten Armut wider. Deshalb ist es falsch, angesichts der gestiegenen Kosten jetzt die Missbrauchsdebatte zu führen und massive Leistungskürzungen zu fordern. Die Situation in vielen Städten und Kreisen ist ein Jahr nach Beginn der Reform äußerst mangelhaft. Das Ziel, durch Hartz IV langzeitarbeitslose Menschen wieder zu aktivieren, sie weiterzubilden oder zu qualifizieren, ist längst nicht erreicht.
Es fehlen FallmanagerInnen, Eingliederungshilfen, Angebote der Qualifizierung und Fortbildung und vor allem Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Und dies, obwohl über die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel für Personal- und Sachkosten und für die Eingliederung nicht ausgeschöpft wurden. Dabei ist die Organisationsform vor Ort unerheblich. Für alle Kommunen in Hessen ist festzustellen, dass zwar Akten intensiv bearbeitet werden, die Förderung der Menschen ist aber überfällig.
Deshalb fordern wir GRÜNE Hessen:
- Die Altersvorsorge muss besser geschützt werden. Es ist politischer Unfug, die Menschen aufzufordern privat für das Alter vorzusorgen und ihnen dann im Falle der Arbeitslosigkeit das mühsam gesparte Geld wieder abzunehmen. Absurd an Hartz IV ist, dass die Altersversorgung und längerfristige Rücklagen aufgebraucht werden müssen, bevor der Anspruch auf ALG II wahrgenommen werden kann.
- Das Verfahren bei der PartnerInneneinkommensanrechnung ist zu restriktiv. Durch die wesentlich höhere Anrechnung der PartnerInneneinkommen bei den Partnerschaftseinkommen als von uns ursprünglich gefordert, verloren viele vorherige ArbeitslosenhilfebezieherInnen, insbesondere Frauen, ihren eigenständigen Leistungsanspruch. Hier fordern die GRÜNEN Korrekturen gerade hinsichtlich einer glaubwürdigen Politik zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn wieder sind es besonders Frauen, die unter diesen Regelungen leiden. Deshalb fordern wir Veränderungen in Richtung einer eigenständigen Absicherung von Frauen und Männern.
- Keine Unterhaltsheranziehung nichtehelicher Lebenspartner für die Kinder der Lebensgefährten. Die von der Bundesregierung beschlossene Unterhaltsheranziehung nichtehelicher Lebenspartner für die Kinder der Lebensgefährten ist für Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht akzeptabel. Für die Kinder der und des jeweils anderen haben nichteheliche Lebenspartner keinerlei Elternrechte, wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, sie zur Unterhaltsberechnung der ALG-IIbeziehenden, bereits erwachsenen Kinder der Lebensgefährten heranzuziehen.
- Die Höhe von ALG II überprüfen. Ziel einer Grundsicherung ist es, Armut zu verhindern und die soziokulturelle Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. DIE GRÜNEN schließen sich deshalb der Forderung vieler Wohlfahrtsverbände an, die Höhe des gezahlten und pauschalierten ALG II darauf hin zu überprüfen und unter Berücksichtigung des soziokulturellen Existenzminimums und der von der EU verwendeten Armutsgrenze neu zu gestalten und anzuheben.
- Die Leistungen für Kinder müssen verbessert werden. Eintägige Klassenfahrten, Wandertage, Schul- und Lernmaterialien finden zuwenig oder keine Berücksichtigung bei der pauschalierten Hilfeberechnung. Dies muss sich unverzüglich ändern. Die Überprüfung und Neufestsetzung der Regelsätze spielt insbesondere bei den Ansprüchen der Kinder eine überragende Rolle. Der eingeführte Kinderzuschlag ist zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung weiter zu entwickeln.
- Keine Flickschusterei mit der Rentenkasse. Die Bundesregierung hat die Absenkung von Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeitslosengeld-IIBezieherInnen sowie die Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen beschlossen. Damit betreibt sie eine Politik, die aus der rechten Tasche nimmt, um in die linke Tasche zu stopfen. Das Geld, das mit dieser Maßnahme heute den sozialen Kassen entzogen wird, wird morgen in Form von Zuschüssen aus Steuereinnahmen der Rentenkasse wieder zugefügt werden müssen. Damit setzt die große Koalition ihre „Politik der verwirrten Hand“ auch an diesem Punkt fort.
- Brücken zum ersten Arbeitsmarkt weiterentwickeln. Statt über Kombilohn-Modelle nachzudenken, sind die bereits bestehenden Möglichkeiten der Brücken in den ersten Arbeitsmarkt besser zu nutzen und zu erweitern. Die Anrechnung von Arbeitseinkommen ist zu verbessern, über eine Weiterentwicklung des Einstiegsgelds oder eine „Ich-AG“-Förderung auch für ALG-II-BezieherInnen ist konstruktiv nachzudenken. Letztendlich sind wir der Auffassung, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Senkung der Lohnnebenkosten im Niedriglohnbereich − wie durch das GRÜNE Progressionsmodell vorgeschlagen − sinnvoller unterstützt wird als durch Lohnsubvention.
- Kein Familienzwang für junge Menschen bis 25 Jahre. Den Plänen der großen Koalition, die Bedingungen von Hartz IV für junge Menschen bis zum 25.Lebensjahr zu verschlechtern und die gebotene Förderung zur Selbstständigkeit aus fiskalischen Gründen zu konterkarieren, erteilen die GRÜNEN eine klare Absage. Hier wird die Verantwortung des Staates auf die Eltern junger Menschen abgewälzt. Dies ist auch unter dem Aspekt der Förderung der Familien strikt abzulehnen.
- Die Umsetzung vor Ort muss dringend verbessert werden:
- a. Mehr und qualifiziertere FallmanagerInnen – Noch immer fehlen in vielen Orten die vorgeschriebenen FallmanagerInnen. Die Schlüssel von 1:75 bei Jugendlichen und 1:150 bei über 25-Jährigen sind auch nach einem Jahr in den meisten Job-Centern noch nicht erreicht. Deshalb fordern wir von den Verantwortlichen in den Kommunen, nicht nur ausreichend Personal einzustellen, sondern insbesondere auch die Fortbildungen der MitarbeiterInnen deutlich zu verstärken.
- b. Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung besser planen und auswerten. Maßnahmen für die anspruchsberechtigten Menschen werden zu unpräzise und intransparent geplant. Oft ist es nur schwer nachvollziehbar, wie, wo und welche Maßnahmen überhaupt angeboten und durchgeführt werden. Eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen findet ebenfalls meistens noch nicht statt. Auch hier fordern wir Änderungen.
- c. Ein-Euro-Jobs nur gezielt einsetzen – Ein-Euro-Jobs sollen ein Angebot für Langzeitarbeitslose sein, um ihnen eine sinnvolle Tätigkeit zu ermöglichen oder ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Ob dies der Fall ist und ob sie einen Ein-Euro-Job annehmen, sollten die Betroffenen aber in der Regel selbst entscheiden. Wir lehnen es ab, Arbeitsgelegenheiten als Massenstandardinstrument einzusetzen, sie müssen Ausnahme bleiben. Für uns GRÜNE ist klar: Ein-Euro-Jobs dürfen die Menschen nicht entwürdigen, sie dürfen nicht zu Lohndumping führen und sie dürfen nicht Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gefährden. Wir sind gegen einen allgemeinen Niedriglohnsektor und setzen uns deshalb für einen gesetzlichen Mindeststundenlohn ein, der so hoch ist, dass der Verdienst zumindest bei Vollzeiterwerbstätigkeit deutlich über der Armutsgrenze einer/eines Alleinstehenden liegt.
- d. Keine Zwangsumzüge für Betroffene – Nach unseren Informationen sind in einigen Kommunen ALG-II-BezieherInnen gezwungen worden, in preiswertere Wohnungen umzuziehen. Für uns stellt dies einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar. Umzüge bedeuten eine immense Umstellung für die Familie, besonders für Kinder. DIE GRÜNEN setzen sich deshalb dafür ein, dass ein Zwangsumzug nur eingesetzt werden darf, wenn eine Person eine extrem teure Wohnung bewohnt und eine Vermittlung langfristig unwahrscheinlich erscheint.
- e. Kinderbetreuung ausbauen – Hartz IV sieht vor, dass Erwerbstätigkeit auch dann aufzunehmen ist, wenn Kinder zu betreuen sind. Die Kommunen sind deshalb gefordert, die notwendige Kinderbetreuung anzubieten. Eine Weiterbildungsmaßnahme z. B. darf nicht mehr an der fehlenden Kinderbetreuung guter Qualität scheitern. Dies ist insbesondere für Alleinerziehende eine Verbesserung. Wir GRÜNE dringen seit Jahren darauf, dass die Quote der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Hessen auf über 20% ausgebaut wird – wohl wissend, dass der Bedarf gerade in Städten noch höher ist. Da in den meisten Kommunen insbesondere für kleine Kinder und Grundschulkinder Betreuungsplätze fehlen, besteht ein großer Nachholbedarf.
- f. SchuldnerInnenberatung hilft Arbeit aufzunehmen – Die Kommunen haben nach Hartz IV die Verpflichtung, für Menschen, die ALG II beziehen sowie deren Angehörige Beratungsangebote wie z. B. SchuldnerInnen- und Suchtberatung vorzuhalten. Überschuldung ist ein häufiger Grund von Arbeitslosigkeit bzw. dafür, keine Arbeit aufzunehmen. Der sozialpolitische Kahlschlag der Landesregierung, die „Operation Düstere Zukunft“, hat aber die Landesmittel für SchuldnerInnenberatung auf Null gesetzt, dabei ist empirisch belegt, dass SchuldnerInnenberatung durch individuelle Hilfepläne die Menschen aus der Schuldenspirale herausholen und somit eine Arbeitsaufnahme ermöglichen kann. DIE GRÜNEN fordern im Rahmen des Sozialbudgets zum wiederholten Male den Ausbau der SchuldnerInnenberatungsstellen und die Rücknahme der Kürzungen der Landesmittel.
- g. Berufliche Rehabilitation für behinderte Menschen verstärken – Trotz des Rechtsanspruchs auf Rehabilitationsleistungen werden im Zuge der Umsetzung von Hartz IV in den meisten(!) Kommunen den behinderten Menschen diese Leistungen vorenthalten. Die Berufsförderwerke in Hessen weisen darauf hin, dass vor allem in den Optionskommunen keine Rehabilitationsmaßnahmen mehr stattfinden. In unseren Augen stellt dies eindeutig einen Rechtsverstoß dar. Zudem wird ausgerechnet bei den Menschen gespart, die sich häufig nicht zur Wehr setzen (können) und die besonders auf unsere solidarische Unterstützung angewiesen sind. Wir fordern hier die sofortige Verstärkung der Hilfe für behinderte Menschen.
10. Perspektive: Hartz IV als Einstieg in eine soziale Grundsicherung nutzen. Die GRÜNEN wollen das ALG II zu einer armutsfesten Grundsicherung für alle erwerbsfähigen Personen ausbauen. Wir wollen eine Anhebung der Regelsätze, damit sie vor Armut schützen und das soziokulturelle Existenzminimum gesichert ist. Die Zuverdienstmöglichkeiten müssen angehoben, notwendige Altersvorsorgeaufwendungen müssen freigestellt, der Hilfebezug stärker vom Partnereinkommen entkoppelt und die Leistungen für Kinder und Familien verbessert werden. Eine individuelle soziale Grundsicherung ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben.