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26.02.2022
Parteirat

Die Würde des Menschen gilt auch über den Tod hinaus unantastbar

Die Landtagsfraktion wird beauftragt eine Novellierung des Hessischen Friedhof- und Bestattungsgesetzes, sowie weiterer in Frage kommenden Landesgesetze zu überprüfen, um die Würde aller Menschen nach dem Ableben zu sichern und die Totenfürsorge zu garantieren. Für verstorbene Muslime, bei denen keine Willenserklärung zur Bestattungsart vorliegt und keine Angehörigen zu ermitteln sind, soll die anonyme Erdbestattung Vorrang haben.
Betroffen der Novellierung wären vorläufig das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetzt § 14 Abs. 4 und § 13 Abs. 3 und 4.