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26.02.2022
Parteirat

2 Jahre nach Hanau: #SayTheirNames – Solidarität zeigen und Konsequenzen ziehen

Vor zwei Jahren, am 19.02.2020, wurden Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz, Vili Viorel Păun, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Gökhan Gültekin, Mercedes Kierpacz und Ferhat Unvar bei dem rassistischen Anschlag in Hanau ermordet. Diese Tat hat ihren Eltern, Geschwistern, ihren Partner*innen und Freund*innen unermessliches Leid zugefügt und tiefe Wunden hinterlassen. Auch wenn wir den Überlebenden und Angehörigen ihren Schmerz gerne nehmen würden, ist dies leider nicht möglich. Was wir aber tun können, ist, dafür zu sorgen, dass die Aufklärung im Untersuchungsausschuss vorangetrieben wird, den offenen Fragen nachgegangen wird und Lehren daraus gezogen werden. Dazu sind wir vor allem ihnen, aber auch den anderen Opfern rechter Gewalt gegenüber verpflichtet. Wir sehen es als unseren Auftrag, die unterschiedlichen Handlungsfelder zu beleuchten, um mit konkreten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich eine solche Tat möglichst nicht wiederholt. Bei dem Terroranschlag von Hanau geht es auch um den Schutz unserer vielfältigen Gesellschaft und das gemeinsame Einstehen aller für unsere Grundwerte.

 

Opferperspektive ins Zentrum rücken und Angehörige unterstützen 

Die Angehörigen haben in der Öffentlichkeit sowie im Untersuchungsausschuss mehrfach kritisiert, wie mit ihnen umgegangen wurde: Sie durchlebten Stunden der Ungewissheit in der Nacht und auch danach hatten sie keine Informationen oder Ansprechpartner*innen.  

Da die Polizei in vielen Fällen den ersten Kontakt zu Angehörigen hat, ist gerade hier ein Verständnis für die Situation der Opfer und Angehörigen wichtig. Wir werden die Themen Opferschutz und Opferperspektive als festen Bestandteil in der Ausbildung der Polizei verankern und regelmäßige Fortbildungen verpflichtend machen. Ergänzt werden soll dies durch einen regelmäßigen Austausch zwischen den Opferbeauftragten, der Führungsebene und den Beratungsstellen. Das soll dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der Angehörigen gesehen und verstanden werden und zeitnah entsprechende Strukturen aufgebaut werden können.

Der Abschlussbericht des Opferbeauftragten der Bundesregierung vom November 2021, in dem auch Hanau im Fokus war, beinhaltet einen umfassenden Handlungskatalog. Die Empfehlungen des Handlungskatalogs begrüßen und unterstützen wir. Außerdem betonen wir die Wichtigkeit und Stärkung der Opferberatungsstellen, vor allem auf der kommunalen Ebene, in Koordinierung mit den Beratungsstellen, Hilfen und Behörden/Ämtern.

Zum Umgang mit Opfern und Angehörigen gehört auch die Verbesserung von Betreuung und Versorgung. Eine geliebte Person auf eine so plötzliche und drastische Art zu verlieren, ist eine massive seelische Belastung, die das ganze Leben auf den Kopf stellt und zur Traumatisierung führen kann. Daher ist es wichtig, dass die mittelfristige psychosoziale Betreuung und die psychotherapeutische Versorgung von Betroffenen sichergestellt werden. Hierbei sind auch die Verletzten und mittelbar betroffenen Personen in den Blick der Betreuung und Versorgung zu nehmen. Diese zu schaffenden Betreuungs- und Versorgungsstrukturen stehen auch Opfern anderer schwerer Gewaltdelikte nach dem OEG zur Verfügung.

Auch die Frage der finanziellen Hilfen muss vereinfacht werden. Oftmals ist die Beantragung hoch bürokratisch, die Bearbeitungsdauer lang und für Betroffene ohne fremde Hilfe kaum zu leisten.  Hier wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Prozesse vereinfacht werden und das Personal im Umgang mit traumatisierten Personen schulen. Bei einem Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) darf die Beantragung keine Hürde darstellen. Die überfällige Reform des Opferentschädigungsgesetzes erfolgte mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Damit wird zum 1. Januar 2024 ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Die Entschädigung wird höher und Hilfen soll es schneller geben.

Bei der Antragstellung zum OEG haben wir über die DEXT-Stelle Hanau die Finanzierung von Fachanwälten sichergestellt, die den Opferfamilien bei der Antragstellung helfen.

Als Ausdruck von Verantwortung, Solidarität und des Mitgefühls gegenüber Mitgliedern unserer Gesellschaft, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben, hat der Hessische Landtag im Jahr 2021 auf Initiative der GRÜNEN gemeinsam mit CDU, SPD und FDP einen Fonds für die Opfer und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen beschlossen. Er soll dazu beitragen, den Opfern und Angehörigen von Gewalt schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Der Fonds ist pro Haushaltsjahr mit 2 Millionen Euro ausgestattet. Über die Gewährung von Leistungen aus dem Opferfonds entscheidet der Opferfondsbeirat, der aus Mitgliedern des Landtages und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft zusammengesetzt ist. Bei der ersten Befassung des Opferbeirates mit Anträgen wurden die Zuwendungen an Opferfamilien von Hanau beschlossen. Für die Opferfamilien kommt die Härtefallregelung zur Anwendung, nach der bis zu 100.000 Euro ausgezahlt werden können.

 

Demokratieförderung stärken, Antirassismusarbeit ausbauen

Der Anschlag von Hanau steht im Kontext rechtsextremistischer Anschläge wie dem Mord an Halit Yozgat, dem Angriff auf Ahmed I. und dem Mord an Walter Lübcke. Wer dem Rechtsextremismus den Nährboden entziehen will, muss die Angriffe auf unserer Demokratie in den Blick nehmen: Rassismus und Antisemitismus sind nach wie vor tief in unserer Gesellschaft verwurzelt. Wir erleben eine Diskursverschiebung nach rechts, bei der immer weiter versucht wird, die Grenze des Sagbaren zu verschieben. Drohungen und Angriffe auf Journalist*innen, Politiker*innen und Antifaschist*innen nehmen zu,  Hass und Hetze sind an der Tagesordnung – im Netz, auf der Straße und mit der AfD auch im Parlament.

Um all dem etwas entgegen zu setzen, gilt es, die demokratische Resilienz zu stärken. Das Gemeinwesen muss immer wieder zu einer von der Mehrheit der Bevölkerung getragenen Akzeptanz von Demokratie als Gesellschafts-, Staats- und Lebensform gelangen und die Grundwerte einer pluralistischen Gesellschaft verteidigen.  Wir haben in Hessen dafür gesorgt, dass die Mittel für Demokratieförderung und Extremismusprävention auf insgesamt rund 10,5 Millionen Euro aufgestockt wurden. Mit der Schaffung eines Demokratiefördergesetzes auf Bundesebene wollen wir die Finanzierung der Projekte und vor allem die der Opferhilfe auf eine stabile Basis stellen, langfristig absichern und weiter ausbauen.

Genauso ist es aber notwendig, die Antirassismusarbeit an allen hessischen Schulen zu institutionalisieren, um Ressentiments und Diskriminierung präventiv entgegenzuwirken. Hier hat die Arbeit der Bildungsinitiative Ferhat Unvar Vorbildcharakter. Die Verbindung aus Empowerment und Sensibilisierung holt Jugendliche dort ab, wo sie sind.

Um im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus weitere geeignete Instrumente zu identifizieren zu können, bedarf es auch einer guten wissenschaftlichen Grundlage. Daher haben wir mit dem Beschluss des Haushalt 2022 die Grundlage für einen Forschungsschwerpunkt zu diesen Themen am Demokratiezentrum in Marburg geschaffen.

 

Polizei reformieren

Nicht zuletzt die Ermittlungen zu den Drohbriefen des „NSU 2.0“ und die Auflösung des SEK Frankfurt haben deutlich gemacht, dass es strukturellen Rassismus in der Polizei gibt.  Veraltete patriarchale Strukturen und Korpsgeist müssen der Geschichte angehören. Es darf kein Zweifel daran aufkommen, dass jedes einzelne Mitglied der Polizei seine Aufgaben auf der Grundlage der Werte unseres Grundgesetzes erfüllt. Daher war es richtig und wichtig, dass eine Expert*innenkommission eingesetzt wurde, die in ihrem Abschlussbericht einen breiten Maßnahmenkatalog und damit nicht weniger als eine Anleitung zur Reform der gesamten Hessischen Polizei vorgelegt hat. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde bereits begonnen. Damit wir unsere Polizei grundlegend neu aufstellen können, werden wir dafür sorgen, dass alle dieser Maßnahmen umgesetzt werden.

Wir wollen eine bürgernahe Polizei, die jedes Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ernst nimmt. In den Kommunen vor Ort kann und muss die Polizei Vertrauen schaffen und Sicherheit vermitteln. Dazu müssen ausreichend Stellen vorhanden sein, damit alle Polizeistationen gut besetzt sind. Deshalb hat in den letzten Jahren ein stetiger Personalaufbau bei der hessischen Polizei stattgefunden. Aktuell gibt es mit mehr als 15.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Hessen so viele wie nie zuvor. Ende 2025 werden es sogar mehr als 16.000 Polizistinnen und Polizisten sein, die der Bevölkerung zur Seite stehen und für Sicherheit sorgen.

Um konsequent nachsteuern zu können, brauchen wir auch die Wissenschaft. In Hessen wurde bereits eine Studie zum Arbeitsumfeld sowie zu politischen Einstellungen und Rechtsextremismus in der Polizei durchgeführt. Diese wollen wir ausbauen und um weitere Behörden erweitern. Zudem haben wir eine Forschungsstelle zu Rassismus und Rechtsextremismus an der Hochschule für Polizei und Verwaltung geschaffen. Das Ziel ist, die die Polizeibeamt*innen auch bereits in der Aus- und in der Fortbildung für diese Themen sensibilisieret werden.

Fehlverhalten von Polizeibeamt*innen muss gemeldet, aufgeklärt und geahndet werden. Das ist nicht zuletzt auch im Interesse all der Polizeibeamt*innen, die einen guten Job machen. Daher ist die*der beim Landtag angesiedelte unabhängige Bürger-und Polizeibeauftragte ein guter Schritt hin zu mehr Transparenz, Kommunikation und unabhängiger Aufklärung von Missständen in den Behörden.